Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen Arbeitszeitfragen und Arbeitszeitmodelle rechtssicher mitbestimmen
Im Arbeitszeitrecht hat sich in letzter Zeit vieles verändert. Das Europarecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beeinflussen zunehmend das nationale Arbeitszeitrecht.
Die Arbeitswelt wird digitalisiert, Homeoffice und Kurzarbeit nehmen zu. In diesem Seminar befassen wir uns mit der Frage, was du als Betriebsrat bei den Aufsichts- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers beachten solltest und wie du am besten deine Kontrollpflichten wahrnehmen kannst. Unter den Stichwörtern „Digitalisierung“ und „agile Arbeit“ laufen Flexibilisierungsbemühungen der Unternehmen, die vielfach zu Arbeit in der Freizeit führen. Als Betriebsrat hast du die Chance, zum Schutz der Beschäftigten einzugreifen und Regelungen zu gestalten.
In diesem Seminar lernst du die Grundlagen des Arbeitszeitrechts sowie alle in der Praxis gängigen Arbeitszeitmodelle und Gestaltungsmöglichkeiten kennen.
- Arbeitszeitmodelle in der Praxis
- Rechtsgrundlagen im Arbeitszeitrecht
- Handlungsmöglichkeiten bei Flexibilisierung und Homeoffice
- Auswirkungen des Europarechts und der Rechtsprechung des EuGH
- Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung
In diesem Seminar lernst du:
• auf Flexibilisierungs- und Digitalisierungsstrategien der Arbeitgeber zu reagieren.
• die Auswirkungen von Flexibilisierungen auf die Gestaltung der Arbeitszeit zu beurteilen.
• dein Initiativrecht als Betriebsrat konsequent für die Beschäftigten einzusetzen.
• Fehler bei Betriebsvereinbarungen zu vermeiden.
Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.
Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht 1
Unverzichtbare Basis für jedes Betriebsratsmitglied – deine Rolle effektiv ausüben
Betriebsverfassungsrecht kompakt 3
Mitbestimmung und das Instrument der Betriebsvereinbarungen
Gesundheitsgerechte Gestaltung von Schichtmodellen
Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder