Betriebsverfassungsrecht
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Land mit einem tief greifenden Betriebsverfassungsrecht. Ziel dieser Gesetzgebung aus dem Jahr 1952 ist, Betriebsleitungen und Betriebsräte auf Augenhöhe verhandeln zu lassen.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber*in und Betriebsrat. Damit fällt es unter das sogenannte kollektive Arbeitsrecht. Hier sind Rechte und Pflichten der Betriebsräte festgelegt.
Position und Funktion von Betriebsräten nennen wir ihre Mitbestimmung. Möglichkeiten, euch zum Wohle der Belegschaft einzumischen, sind vielfältig. Der Arbeitsalltag unterliegt in vielen Dingen der Mitbestimmung und ist idealerweise von Betriebsleitung und Betriebsrat einvernehmlich festzulegen. Dies betrifft beispielsweise
- Arbeitszeiten
- Arbeitskleidung
- Prämiensysteme
- Überstunden
- Urlaub
Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, können beide Seiten über ein Einigungsstellenverfahren eine Lösung finden. In Fragen der Mitbestimmung müsst ihr nicht zurückstecken – eure Betriebsleitung hat nicht grundsätzlich das letzte Wort! Hält die Betriebsleitung das Verfahren nicht ein oder umgeht den Betriebsrat, kommt es auf euer Wissen an. Ein Betriebsrat, der die Rechtslage nicht kennt oder im Streitfall die Einigungsstelle zur Klärung ablehnt, schwächt sich selbst.
Im Betriebsverfassungsgesetz ist auch festgelegt, dass Arbeitgeber*innen die Arbeit ihrer Betriebsräte finanzieren. Für ihre Aufgaben sind Betriebsratsmitglieder von ihrer ursprünglichen Arbeitsleistung ganz oder teilweise freigestellt. Nur so haben sie Zeit, ihren Aufgaben nachzukommen. Dieser Anspruch heißt Freistellungsanspruch. Damit das Gremium gut ausgestattet arbeiten kann, kennt es alle im Betriebsverfassungsgesetz und durch Rechtsprechung festgelegten Rechte auf Finanzierung, wie beispielsweise auf
- Büromittel
- Fachliteratur
- Freistellung
- Information
- Schulungen
Die Hansa GmbH, ein Unternehmen mit 550 Beschäftigten, führt von November bis Januar Schichtarbeit ein. Die Arbeitsverträge sehen keine Schichtarbeit vor, aber das Unternehmen sieht sich in einer besonderen Lage. Es gibt an, in der Weihnachtszeit übermäßig viele Produkte herstellen und versenden zu müssen. Für eine Veränderung der Arbeitszeiten muss die Hansa GmbH die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Der Betriebsrat stimmt der Veränderung nicht zu. Er argumentiert, das Weihnachtsgeschäft sei planbar und keine Notsituation. Betriebsrat und Unternehmensleitung verhandeln drei Wochen lang, ohne sich einig zu werden. Die Unternehmensleitung kann nun versuchen, den Konflikt außerhalb klären zu lassen. In diesem Fall wird ein Verfahren an einer Einigungsstelle oder am Arbeitsgericht aufgenommen. Beide Parteien können einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der ihre Position unterstützt.
Einfacher ist, wenn Betriebsrat und Unternehmensleitung einen Kompromiss aushandeln. Die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten überwacht der Betriebsrat in jedem Fall.
Und wenn die Unternehmensleitung sich einfach darüber hinwegsetzt?
… dann beantragt der Betriebsrat ein Zwangsgeld am Arbeitsgericht.
Eure Aufgabe als Betriebsrat ist, darüber zu wachen, dass Unternehmen Gesetze zugunsten der Beschäftigten einhalten. Wer im Betriebsrat arbeitet, setzt sich für die Beschäftigten ein. Damit verwirklichen Betriebsräte zentrale Anliegen der Gewerkschaften. Das DGB Bildungswerk ist euch aus diesem Grund seit vielen Jahren ein starker Partner.
Im DGB Bildungswerk bilden wir alle neuen Betriebsratsmitglieder in Ruhe aus. In unseren Seminaren vermitteln wir euch Wissen so, dass ihr es nicht nur lernt, sondern wirklich versteht. Zurück im Betrieb könnt ihr Erlerntes sofort anwenden.
Unsere Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht bieten wir in 2 Varianten an:
Intensivseminar und Kompaktseminar
Unsere Intensivseminare der Reihe Betriebsrat und Arbeitsrecht dauern zwei Wochen. Entweder konzentriert am Stück oder flexibel gesplittet in zwei Einheiten à einer Woche. Sie informieren euch umfassend über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten des Betriebsrats. Ihr lernt Paragrafen kennen und sie mit der Praxis zu verknüpfen. Wir lassen euch in unserer „Baden AG“ in Arbeitsgruppen und einem detailreichen Planspiel agieren. So lernt ihr Einigungsstelle und Gerichtsverfahren kennen und könnt euch gefahrlos ausprobieren. Wir trainieren auch die zentrale Methode für die Arbeit als Betriebsrat: Den Saseler Dreischritt. Zurück im Betrieb, könnt ihr in allen Funktionen sofort agieren.
Unsere Kompaktseminare der Reihe Betriebsverfassungsrecht kompakt dauern eine Woche. Hier verzichtet ihr auf die „Baden AG“ und das Planspiel. Wir führen euch in die rechtlichen Grundlagen ein und erläutern den Umgang mit dem Gesetz. Mit Paragrafen, euren Rechten und Pflichten machen wir euch vertraut. Wir trainieren die zentrale Methode für die Arbeit als Betriebsrat: Den Saseler Dreischritt. Wer unser einwöchiges Seminar besucht, kommt fachlich gut ausgestattet und sicher zurück in den Betrieb.
Altun Jenner verantwortet im DGB Bildungswerk e.V. das Thema Betriebsverfassungsrecht mit Grund- und Aufbauseminaren und meinen:
„Wir erarbeiten mit euch Paragrafen und Gesetze, weil wir uns starke Betriebsräte wünschen.“
Immer für euch ansprechbar:
Altun Jenner
040 / 606 706 -13
altun.jenner@dgb-bildungswerk.de
(Intensivseminare "Grundlagen Betriebsverfassungsrecht")