LAG Berlin-Brandenburg: GBR-Sitzung trotz Corona als Präsenzsitzung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage beschäftigt, ob der Arbeitgeber eine Präsenzsitzung des Gesamtbetriebsrates verbieten darf, und dem Gesamtbetriebsrat in Corona-Zeiten vorschreiben kann, diese Sitzung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 24.08.2020 entschieden, dass der Arbeitgeber eine geplante Präsenzsitzung des Gesamtbetriebsrats nicht wegen Corona-Risiko verbieten darf. Dies gilt insbesondere, wenn geheim durchzuführende Wahlen anstehen, die nicht in Form einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können.