Asylbescheide: Fast ein Drittel hat vor Gericht keinen Bestand
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke sind 2020 rund 31 Prozent aller Klagen gegen Asylbescheide, die von Verwaltungsgerichten inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge ausgegangen. Die Kläger_innen bekamen in diesen Fällen einen Schutzstatus zugesprochen, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihnen zu Unrecht verweigert hatte. Insgesamt hatten Geflüchtete in 68.061 Fällen gegen Bescheide geklagt, 21.224 wurden für rechtswidrig erklärt. Jelpke nannte die Zahlen inakzeptabel. „Die vielen fehlerhaften Asylbescheide führen dazu, dass schutzbedürftige Flüchtlinge ihre engsten Familienangehörigen nicht nachholen können, solange ihr Status nicht geklärt ist.“ Außerdem müssten die Gerichte entlastet werden.