Betriebsräte: Bundestag erleichtert Gründungen
Beschäftigte in Deutschland sollen künftig leichter Betriebsräte bilden können. Der Bundestag beschloss dafür im Mai das so genannte Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Um den Schutz von Arbeitnehmer_innen zu erhöhen, verbessert dies den Kündigungsschutz bei Betriebsratsgründungen. Betriebsräte erhalten unter anderem mehr Mitsprache bei Weiterbildung. Für das Gesetz stimmten die Abgeordneten der Koalition und der Grünen, die Linke enthielt sich. AfD und FDP stimmten gegen das Gesetz. Dank des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes werde es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern „in vielen Betrieben leichter fallen, Betriebsräte zu bilden“, sagte der DGB Vorsitzende Reiner Hoffmann. Initiator_innen von Betriebsratswahlen seien nun besser vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt als vorher. Auch das neue Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von Mobiler Arbeit und die erleichterte Hinzuziehung von externen Sachverständigen seien positiv zu bewerten.