COVID-19-Infektion durch die Arbeit? Mehrsprachige Infos von ver.di
Wenn Beschäftigte durch die Arbeit mit COVID-19 krank werden, ist es wichtig, die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zu benachrichtigen. Nur dann gibt es die Möglichkeit, dass die COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit anerkannt wird. Dann besteht Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung und es gibt eine bessere Behandlung und bessere finanzielle Unterstützung als durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wichtig ist, zu beweisen, dass die Infektion mit COVID-19 am Arbeitsplatz passiert ist. ver.di hat dazu Basisinformationen zur Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall in Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch bereitgestellt.