
Neues Urteil: Kuriere müssen Handy und Fahrrad gestellt bekommen
Fahrradlieferanten (so genannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essenziellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Das urteilte nun das Bundesarbeitsgericht. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Geklagt hatte ein Fahrradlieferant, der seine Aufträge per Smartphone-App erhielt und pro gearbeiteter Stunde 25 Cent Reparaturpauschale für sein Fahrrad gutgeschrieben bekam. Einlösen konnte er diese jedoch nur bei einem festgeschriebenen Vertragspartner. In der Branche sind besonders viele Migrant_innen beschäftigt.