Sachverständigenrat: Hürden für Einbürgerung sind zu hoch
Der Sachverständigenrat für Integration und Migra-tion (SVR) hat Bund und Ländern empfohlen, die praktischen Hürden für die Einbürgerung zu senken. Einbürgerungsverfahren sollten bundesweit einheitlich und nutzerfreundlich gestaltet werden, schlägt das Gremium in seinem neuen Jahresgutachten vor. Nur in Dänemark, Österreich, der Slowakei und
Litauen würden EU-weit derzeit noch weniger Menschen durch Einbürgerung zu Staatsbürgern. 2019 ließen sich nur 2,5 Prozent derjenigen, die die Vo-raussetzungen dafür erfüllten, in Deutschland einbürgern. Viele Länder und Kommunen hätten mit gezielten Informationskampagnen und der Einführung von festlichen Einbürgerungszeremonien die Einbürgerungszahlen erhöht und „zeigen den Neubürgerinnen und Neubürgern, dass sie zu Deutschland gehören“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Daniel Thym. In der Regel muss ein_e Ausländer_in heute acht Jahre warten, bis er/sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann. Eine „Turbo-Einbürgerung“ sollte nach Ansicht des SVR bereits nach vier Jahren Aufenthalt ermöglicht werden, wenn ausländische Staatsangehörige besonders gut integriert sind, sehr gut Deutsch sprechen, ihren Lebensmittelpunkt eindeutig nach Deutschland verlagert haben, und wenn ihr polizeiliches Führungszeugnis einwandfrei ist.