Versorgung Asylsuchender: Psychosoziale Zentren fordern Bekenntnis der nächsten Bundesregierung
Die Asylrechtsverschärfungen in der Regierungszeit von Angela Merkels führten zu traumatisierenden Abschiebungen und mangelnder Gesundheitsversorgung von Geflüchteten. Das kritisiert Lukas Welz, Geschäftsführer der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).
Nach einer „Welle der Solidarität“ ab 2015 sei das deutsche Asylrecht durch das Asylpaket II von 2016 und das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz von 2019 deutlich verschärft und zivilgesellschaftliche Akteure mit der Versorgung und Betreuung Überlebender von Folter, Krieg und Flucht allein gelassen worden. Deutschland könne seine eigenen humanitären Verpflichtungen nicht erfüllen, so die BAfF. Die psychosozialen Zentren in Deutschland hätten im Jahr 2018 mehr als 22.000 Klient_innen behandelt, der Bedarf lag allerdings weitaus höher. 7.000 Menschen hätten aus Kapazitätsgründen nicht behandelt werden können. Durch die aktuelle Gesetzeslage biete das deutsche Asylsystem Geflüchteten nicht jenen Schutz und Versorgung, zu denen sich Deutschland selbst verpflichtet hat. Geflüchtete müssten im Asylverfahren durch ein Attest belegen, dass sie schwer erkrankt oder traumatisiert sind. Die häufig unerfüllbaren Anforderungen an diese Atteste stellten eine erhebliche Gefahr für die psychische Gesundheit dar und führten im schlimmsten Fall zur Abschiebung trotz Krankheit. Zudem fehle es an einem gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung.
„Die nächste Bundesregierung muss einen Anspruch auf Sprachmittlung gesetzlich verankern. Kranke und traumatisierte Geflüchtete dürfen nicht abgeschoben werden“, sagte Welz. „Die Asylrechtsänderungen müssen zurückgenommen werden, um den vollen Schutz und gleiche Rechte für alle Menschen in Deutschland sicherzustellen.“