Informationen zur Teilnahme an Bildungsurlaubsseminaren
Wer kann teilnehmen?
Die Veranstaltungen des DGB Bildungswerk stehen allen Interessierten offen. Die Teilnahme ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft möglich.
Wie kann ich mich anmelden?
Ihr könnt euch online unter www.dgb-bildungswerk.de/bildungsurlaub anmelden. Natürlich auch per Mail, telefonisch oder als Fax:
E-Mail: bildungsurlaub@dgb-bildungswerk.de
Tel: 02324 508-444
Fax:02324 508-430
Wann erfolgt die Einladung zur Veranstaltung?
Nach der Anmeldung bekommt zunächst nur eine Eingangsbestätigung. Die Einladung erfolgt ca. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - im Einzelfall oder bei besonders stark nachgefragten Veranstaltungen auch früher.
Welche Regeln gibt es für die Auswahl der Teilnehmenden?
Um eine möglichst ausgewogene Mischung von Teilnehmenden zu erreichen, gelten folgende Auswahlkriterien:
- Alter, Geschlecht
- regionale Herkunft; beruflicher Hintergrund
- Häufigkeit der bisherigen Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen des DGB Bildungswerk
Der Zeitpunkt der Anmeldung ist für die Berücksichtigung nicht maßgeblich. Alle zum Termin der Einladung vorliegenden Anmeldungen werden gleich behandelt. Eine Teilnahme von Gruppen ist nicht möglich.
Kostenbeteiligung
Teilnehmende an Veranstaltungen der politischen Bildung beteiligen sich an den Kosten für die Bildungsmaßnahme. Die Zahlung der ausgewiesenen Kostenbeteiligung erfolgt nach Rechnungserhalt vor Seminarbeginn. Die Teilnahme wird erst mit der fristgerechten Zahlung verbindlich.
Ermäßigungen der Kostenbeteiligung
Für Seminare und Tagungen des DGB Bildungswerk ist von allen Teilnehmenden grundsätzlich die ausgewiesene Kostenbeteiligung zu entrichten.
Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Studierende und Personen, die über ein Nettoeinkommen von bis zu 1.000 € verfügen, zahlen 50% der jeweiligen Kostenbeteiligung. Ermäßigungen können nur bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen – bei nicht erwerbstätigen Ehegatten ersatzweise Einkommensnachweise des Partners – und nicht durch Bescheinigung von Einkommen aus sog. Minijobs in Anspruch genommen werden.
Bei der Studienreise bzw. dem Seminar „FRD“ (Mit dem Rad durchs Revier) sind Ermäßigungen ausgeschlossen.
Unterbringung
Unsere Häuser verfügen über 126 Doppel-und Einzelzimmer, die alle mit Dusche und WC, einige mit TV, Telefon und WLAN ausgestattet sind. Vier unserer Zimmer sind inklusive Bad behindertengerecht eingerichtet. Vom Parkplatz aus sind diese Zimmer, das Restaurant, das Bistro und die Seminarräume barrierefrei oder mit dem Aufzug zu erreichen. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer.
Fahrtkosten
Fahrtkosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Bei An- und Abreise ist jede Haftung seitens des DGB Bildungswerk ausgeschlossen. Beachtet bitte, das Kooperationsangebot des DGB Bildungswerk e.V. und der Deutschen Bahn. Über den folgenden Link könnt ihr vergünstigte Tickets zu unseren Sonderkonditionen buchen:
www.dgb-bildungswerk.de/anreise/deutsche-bahn
Rücktritt und Stornogebühren
Bei Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben. Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn wird die volle Kostenbeteiligung fällig. Bei Absage durch das DGB Bildungswerk wird die entrichtete Kostenbeteiligung erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Seminare mit Kinderbetreuung
Kinderbetreuung wird in bestimmten Zeitenräumen angeboten. Die Kosten für Kinder von 5 -14 Jahren betragen 105,--Euro inkl. Unterkunft, Verpflegung und sonstige Ausgaben. Die Kinder werden während der Seminarzeiten von ausgebildetem Personal betreut.
Hinweis für Arbeitslose
Arbeitslose sind gesetzlich verpflichtet, sich eine mehrtägige Ortsabwesenheit von der zuständigen Arbeitsagentur bewilligen zu lassen.
Bildungsurlaub
Zurzeit ist die bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken (Bildungsurlaub) in folgenden Bundesländern gesetzlich geregelt: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Nach den geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Für die meisten Veranstaltungen dieses Programms werden Anträge auf Anerkennung nach diesen Gesetzen gestellt. Eine entsprechende Bestätigung wird mit der Einladung verschickt.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub sind auch auf unserer Kampagnenseite zum Bildungsurlaub zu finden.
Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter*innen im Bundesdienst
Beamte und Richter*innen im Bundesdienst, die für die Teilnahme an den Veranstaltungen des DGB Bildungswerk Dienstbefreiung unter Fortzahlung ihrer Bezüge erhalten, bitten wir, sich rechtzeitig zu melden. Wenn die betreffende Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung nach der einschlägigen Sonderurlaubsverordnung als förderungswürdig anerkannt ist, erhalten sie eine Bescheinigung.