Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig gestalten

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument, um Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit zu ermitteln. Sie bildet die Grundlage für die Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen. Dabei gilt: Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit müssen keine Gegensätze sein! Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind enorm wichtig, wenn es darum geht, Unterweisungen zu gestalten, Betriebsanweisungen zu erstellen oder Anweisungen zu erteilen. Wie ihr eine Gefährdungsbeurteilung praktisch durchführt, erfahrt ihr in diesem Seminar.

Eure Mitbestimmungs- und Initiativrechte bieten euch gute Chancen, für gesunde und menschengerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen. Ein wichtiges Instrument ist auch der Arbeitsschutzausschuss, der über Strategien für die Weiterentwicklung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb berät. Hier könnt ihr eure Arbeitsschutzprojekte anstoßen.

Inhalt in Stichworten
  • Gefährdungsbeurteilung in der Praxis: Inhalte einer Betriebsvereinbarung
  • Aufbau und Inhalte von Betriebsanweisungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Euer Nutzen

Nach dem Seminar wisst ihr, was es für den Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz rechtlich zu beachten gibt. Ihr seid mit euren Gestaltungsmöglichkeiten vertraut, könnt im Arbeitsschutzausschuss erfolgreich mitarbeiten und mit anderen Akteur_innen im Arbeits- und Gesundheitsschutz kooperieren.

Highlights

Exkursion in einen Betrieb/Fachausstellung

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewiesenen Fachexpert_innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Cornelia Danigel

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Michaela Wolf

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
    • Personalratsmitglieder
Archivierte Daten