Gesundheitsdaten im Betrieb Handlungsmöglichkeiten mit der EU-Datenschutzgrundverordnung
Der Umgang mit Gesundheitsdaten stellt Interessenvertretungen vor große Herausforderungen. Diese Daten sind besonders sensibel: Sie müssen vor dem unberechtigten Zugriff des Arbeitgebers, der Führungskräfte oder der Personalabteilung geschützt werden. Doch wie kann ein umfassender Datenschutz hier geregelt werden? In diesem Seminar führen wir in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten ein. Wir betrachten auch die Anlässe, bei denen sie erfasst werden, z. B. bei Gefährdungsbeurteilungen oder im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Ihr erfahrt, wie ihr mit dem Betriebs- oder Personalrat Datenschutz fördern und einen passenden betrieblichen Rahmen gestalten könnt. Grundlage dafür ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist.
- Gesundheitsdaten, aktuelles Datenschutzrecht gemäß EU-DSGVO
- Datenschutzvorkehrungen bei Mitarbeiterbefragungen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen
- Umgang mit Gesundheitsdaten im BEM
- Gesundheitsdaten in Krankenrückkehrgesprächen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge, Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
- Aktuelle Rechtsprechung
Nach dem Seminar kennt ihr die wichtigsten Regelungen aus der EU-DSGVO zum Schutz von Gesundheitsdaten. Ihr wisst, welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus für euch beim Daten- und Persönlichkeitsschutz ergeben.
Das Seminar wird von ausgewiesenen Fachexpert_innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1
Die wichtigsten Grundlagen kennenlernen
Betriebliches Eingliederungsmanagement 1
Die wichtigsten Grundlagen kennenlernen
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
-
Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 3 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
- Personalratsmitglieder