Ausbildung zur Fachkraft für Datenschutz und Datensicherheit Qualifizierung zum/zur Datenschutzbeauftragten
Wir führen die Ausbildung zur Fachkraft für Datenschutz und Datensicherheit in Kooperation mit dem Institut für Die Ausbildung zur Fachkraft für Datenschutz und Datensicherheit wird in Kooperation mit dem Institut für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung sowie der Frankfurt University of Applied Sciences durchgeführt. Ihr erwerbt in der Ausbildung Kenntnisse über Kontrollmöglichkeiten und Sicherheitsrisiken von IKT-Anwendungen und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen personenbezogener Datenverwendung. Ihr verfügt nach Abschluss der Ausbildung über grundlegende Kenntnisse zum Datenschutzrecht, Datensicherheitsaspekten und zu Lösungsmöglichkeiten für praktische Probleme.
- EU-Datenschutzgrundverordnung
- Datentransfer im Inland und ins Ausland
- Kontrolle des Datenschutzes
- Beschäftigtendatenschutz
- Technischer und organisatorischer Datenschutz
- Anforderungen an Datenschutzaudits und Zertifikate
- Technische Verfahren zum Datenschutz
- Betrieblicher Datenschutz
- Gesetzliche Anforderungen zur Datensicherheit – Umsetzung in die Praxis
- Überwachungsmöglichkeiten und Trends durch neue Arten der Technik
- Datenschutzrechtliche Aspekte von Cloud-Systemen
Nach Besuch der Ausbildung verfügt ihr über Kenntnisse des Datenschutzrechts und der Datensicherheitsbestimmungen. Die Ausbildung qualifiziert euch, Datenschutzbeauftragte/-r zu werden. Sie vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse gemäß den Artikeln 37(5) und 39 DSGVO für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte/-r in Betrieben und Dienststellen.
Geeignet ist die Ausbildung besonders für Betriebs- und Personalräte sowie für Datenschutzbeauftragte, Beschäftigte in IT-, Personal- und Rechtsabteilungen, Weiterbildner_innen und Administrator_innen.
Modul 1: Betrieblicher Datenschutz und Recht
Qualifizierung als Datenschutzbeauftragte/r mit Hochschulzertifikat
Modul 2: (K)eine Technik ohne Datenleck
Als Fachkraft für Datenschutz und Datensicherheit qualifizieren
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Datenschutzbeauftragte
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder