Betriebliche Pandemieplanung Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen umsetzen
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gefährdungsbeurteilungen müssen vorhanden und aktuell sein, um die Beschäftigten wirksam zu schützen. Eine nachhaltige betriebliche Pandemieplanung gewinnt zunehmend anBedeutung.
Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz geben klar die Maßnahmen vor, die für den Zeitraum einer Pandemie zusätzlich erforderlich sind. Betriebe, welche die in im Regelwerk vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Als Betriebsratsmitglieder habt ihr bei diesem wichtigen Thema umfassende Mitbestimmungsrechte nach § 87 (1) Nr. 7 BetrVG. Wie diese Mitbestimmung umgesetzt werden kann und wie ihr den betriebliche Pandemieplan mitgestalten könnt, erfahrt ihr in unserem Seminar.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten
- Rechtliche Grundlagen zur Mitbestimmung nach Betriebsverfassungs- und Arbeitsschutzgesetz
- Neue Regelungen im Arbeitsschutz
- Betriebsrat und Mitbestimmung beim Arbeitsschutz § 87 (1) Nr. 7 BetrVG
- Rollen und Aufgaben von Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzt_innen und weiteren Akteur_innen
- Umsetzung der Mitbestimmung
Nach dem Seminar habt ihr einen Überblick über die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der betrieblichen Pandemieplanung. Ihr wisst, mit welchen Akteur_innen ihr zusammenarbeiten müsst und welche zentralen Elemente ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept enthalten muss.
Das Seminar wird von ausgewiesenen Expert_innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.
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