Fachtagung: Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM praxisnah umsetzen
Seit 2004 sind die Arbeitgeber verpflichtet, langzeiterkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Vor dem Hintergrund des demografischen und digitalen Wandels und der damit einhergehenden veränderten Arbeitsbedingungen gewinnt das BEM in den Betrieben zunehmend an Bedeutung: Es wird immer wichtiger, für gute und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Ein in der Belegschaft geschätztes, akzeptiertes und für die Betroffenen erfolgreiches BEM-Verfahren ist ein wichtiger Baustein im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und eine gute Möglichkeit, um Fehlbelastungen zu minimieren. Auch chronischen Erkrankungen kann so vorgebeugt werden.
Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des BEM kommt den Betriebs- und Personaratsmitgliedern zu: Ob kollegiale Ansprechpartner_innnen, BEM-Begleiter_innen oder Ver-trauenspersonen – sie sind oftmals die treibende Kraft für ein erfolgreiches BEM.
Wir wollen unsere jährliche Fachtagung zum Betrieblichen Eingliederungs- management nutzen, um aktuelle Entwicklungen im BEM vorzustellen und mit euch darüber zu diskutieren. Ihr könnt in den Austausch mit Expert_innen aus Wissenschaft, Politik und betrieblicher Praxis gehen und euer Wissen vertiefen. Inner- wie außerbe-triebliche Praktiker_innen stellen unterschiedliche Lösungsansätze zur Umsetzung des BEM vor und geben neue Impulse für eure betriebliche Praxis. So werdet ihr handlungssicher!
- Aktuelle Entwicklungen im BEM
- Barrieren und Stolpersteine bei der Umsetzung eines BEM in der betrieblichen Praxis
- Aktuelle Rechtsprechung zum BEM
- Unterstützungsmöglichkeiten durch externe Akteur_innen
- Betriebliche Praxisbeispiele
- Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen
Das Seminar wird von ausgewiesenen Expert_innen des jeweiligen Fachgebietes aus betrieblicher Praxis geleitet.
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 3 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
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- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
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