Gesundheitsgerechte Gestaltung von Schichtmodellen Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung
Das Arbeiten zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten bringt in der Regel gesundheitliche Belastungen mit sich. Vor allem bei Nacht- und Schichtarbeit wird die soziale Lebensqualität beeinträchtigt. Arbeitsbedingte Folgeerkrankungen sind oft erst nach Jahren erkennbar. Dennoch ist der Schichtbetrieb für viele Beschäftigte Alltag.
Für euch als Betriebsrat stellt die Regelung der Schichtarbeit eine schwierige Aufgabe dar – auch weil die Meinungen der Kolleg*innen hierzu häufig auseinander gehen. Ihr habt weitreichende Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Schichtarbeit und bei der gesundheitsgerechten Schichtplangestaltung. Die solltet ihr nutzen.
In diesem Seminar erhältst du einen Überblick, welche Aufgaben ihr bei der Regelung der Schichtarbeit habt. Wir zeigen dir konkrete Beispiele, nach welchen gesundheitsgerechten Prinzipien und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Schichtpläne gestaltet werden sollten.
- Überblick über unterschiedliche Schichtmodelle und deren Auswirkungen
- Soziale, psychische und körperliche Auswirkungen von Schichtarbeit
- Arbeitszeiten in der Gefährdungsbeurteilung
- Verhältnis- und Verhaltensprävention
- Arbeitszeit im Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitsschutzgesetz
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Nacht- und Schichtarbeit
- Ziele und Inhalte für betriebliche Regelungen
In diesem Seminar lernst du:
. wie eine gesundheitsverträgliche Gestaltung von Schichtplänen realisiert werden kann.
. welche Mitbestimmungsrechte ihr habt.
. wie Mitarbeiterwünsche, betriebliche Anforderungen und arbeitswissenschaftliche Empfehlungen verbunden werden können.
Hinweis:
Bitte bring eure Betriebsvereinbarungen und gerne auch deine Schichtpläne mit.
Das Seminar wird von Expert*innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.
Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 1
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Immer für euch ansprechbar
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder