Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz für Ersatzmitglieder Fit für den Ernstfall

Als Ersatzmitglied des Betriebsrats hast du eine verantwortungsvolle Aufgabe. Du bist zunächst Kandidat*in und kannst jederzeit in das Gremium nachrücken. Dann steckst du plötzlich mitten im Betriebsratsleben und musst all das wissen, was die anderen sich schon durch tägliche Praxis und Seminarbesuche erarbeitet haben. In diesem Seminar wirst du auf den Ernstfall vorbereitet und lernst das Wichtigste in Kürze: Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat? Was kannst du tun, wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert? Wie bekommst du schnell einen Überblick? Der Besuch dieses Seminars versetzt dich in die Lage, jederzeit kompetent mit deinen Betriebsratskolleg*innen zusammenzuarbeiten.

Inhalt in Stichworten
  • Rechtssystematik: Gestaltungsfelder des Betriebsrats
  • Umgang mit Gesetzestexten
  • Allgemeine Aufgaben und Rolle des Betriebsrats
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
  • Ordnungsgemäße Einladung, Betriebsratssitzung, Beschlussfassung
  • Rechte und Pflichten von Ersatzmitgliedern
  • Überblick: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
  • Überblick: Einstellung, Versetzung und Kündigung
Euer Nutzen

In diesem Seminar lernst du:
. was die Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind.
. wie du als „Mitglied auf Zeit“ gut im Gremium mitarbeitest.
. welches die wichtigsten Vorschriften und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes sind.
. wie du Diskussionen im Gremium besser folgen und engagiert mitentscheiden kannst.

Sonstiges
Dieses Seminar erfordert keinerlei Vorkenntnisse.


Referent_innenprofil

Das Seminar wird von Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Hamburg
Angebotscode:
EMBR / 225741613
Teilnahmegebühr:
1390,00 €
Unterkunft und Verpflegung:
985,36 €
zzgl. gesetzlicher MwSt

 

 

  • Infos & Anmeldung

    Franziska Naß

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Ersatzmitglieder im Betriebsrat