Online-Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement Grundlagen schnell erfassen

Der Arbeitgeber muss Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein individuelles Eingliederungsverfahrenanbieten. An diesem Betrieblichen Eingliederungsmanagement(BEM) seid ihr als Betriebsrat beteiligt!

Bei vielen Erkrankungen tauchen vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz zahlreicheund herausfordernde Fragen auf. Für euch ist es dann hilfreich, wennein gut strukturiertes BEM im Unternehmen vorhanden und bestenfalls ineiner Betriebsvereinbarung geregelt ist.

In unserem Online-Seminar geben wir dir einen kompakten Überblick über diewichtigsten Grundlagen im BEM. Dabei erfährst du, worauf ihr als Betriebsratbei der Umsetzung in die Praxis achten müsst.

Gestalte den Prozess des BEM im Sinne deiner Kolleg*innen mit. So sorgst du für gesundheitsgerechtere Arbeitsbedingungen!

Inhalt in Stichworten
  • Rechtliche Grundlagen zum BEM
  • Bausteine im BEM-Prozess
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum BEM
  • BEM mit dem betrieblichen Arbeitsschutz- bzw. BGM-System verbinden
  • Das BEM als Präventions- und Frühwarnsystem
Euer Nutzen

In diesem Seminar lernst du:
. welche Bausteine der BEM-Prozess beinhaltet.
. welche Handlungsmöglichkeiten und Aufgaben ihr als Betriebsrat bei der Ausgestaltung des BEM habt.
. welche Eckpunkte eine Betriebsvereinbarung zum BEM beinhalten muss.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von Expert*innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Online
Angebotscode:
WebBEM / 325473034
Teilnahmegebühr:
540,00 €
Veranstaltungsort:
-
Online
Angebotscode:
WebBEM / 325473061
Teilnahmegebühr:
540,00 €
Veranstaltungsort:

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Cornelia Danigel

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Nicole Sommer

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Personalratsmitglieder