Schöneberger Forum 2016

Forum I.

Digitalisierung: Neue Formen der Zusammenarbeit und des Lernens

Das Forum beschäftigte sich mit den ganz praktischen Veränderungen der Zusammenarbeit in der Digitalen Verwaltung und der Frage, welche Kompetenzen Beschäftigte brauchen, um diese zu meistern und zu gestalten. Prof. Lück-Schneider stellte dar, dass Beschäftigte mehr brauchen als bloß das Wissen, wie sie eine Anwendung zu bedienen haben. Die Innovation und Weiterentwicklung der Verwaltung müsse von Ihnen ausgehen, denn die Beschäftigten hätten das größte Wissen über die praktische Arbeit und die Bedarfe. Um Innovationen anstoßen zu können, brauche man Hintergrundwissen, was alles möglich sei. Der Leitende Ministerialrat Stoffel erklärte im Anschluss, wie in der Rheinland-Pfälzischen Katasterverwaltung der Anteil der Telearbeitenden auf 17 Prozent angehoben wurde. „Anfangs haben wir die Führungskräfte gefragt, welche Aufgaben man in Telearbeit machen könne, da kam fast nix raus“, so Stoffel, „dann haben wir die Beschäftigten selbst gefragt und inzwischen ist eigentlich fast alles außer dem Frontoffice in Telearbeit machbar.“ Die politische Vorgabe von Standortzusammenlegungen konnte mit Hilfe der von Beschäftigten aufgebrachten Idee der „Gruppentelearbeitsräume“ vereinbarkeitsfreundlich gestaltet werden. Nach interessierter und kontroverser Diskussion ging es schließlich darum, wie soziale Kommunikation funktioniert, wenn Menschen nicht mehr gleichzeitig und am gleichen Ort zusammenarbeiten. Rechtsanwältin Dr. Silke Greve erläuterte die datenschutz- und personalvertretungsrechtlichen Fragen rund um den Einsatz von „Social Media“ am Arbeitsplatz.

Referentinnen und Referenten

Prof. Dr. Dagmar Lück-Schneider, HWR Berlin, Sprecherin der Fachgruppe Verwaltungsinformatik (FGVI)

Dr. Silke Greve, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt „Beschäftigtendatenschutz“

Hans Gerd Stoffel, Innenministerium Rheinland-Pfalz

Forum V.

Befristungen im öffentlichen Dienst: Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

Für den Arbeitgeber möge die Möglichkeit der befristeten Einstellung in ein Arbeitsverhältnis mehr Flexibilität bedeuten, den Betroffenen nehmen sie jedoch Planungssicherheit und damit Lebensqualität. Umso weniger nachzuvollziehen ist, dass gerade der Staat als Arbeitgeber weit entfernt von einer vorbildlichen Personalpolitik ist. So sei die Befristungsquote im öffentlichen Dienst weitaus höher als in der Privatwirtschaft.

Diese Erkenntnis belegt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit seinem Forschungsbericht „Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst – Entwicklung, Motive und rechtliche Umsetzung“. Insbesondere der Anteil der sachgrundlosen Befristung sei stetig gewachsen. Die Ursache dafür liege laut Stephanie Pfeifer in der Tatsache begründet, dass kein nachweisbarer Befristungsgrund vorgelegt werden müsse und diese Befristungsmöglichkeit damit rechtssicherer wäre. Auf die gesundheitlichen Folgen von befristeter Beschäftigung wies Dr. Rüdiger Helm hin. So steige bspw. nachweislich das Risiko an Herz-/Kreislauferkrankungen zu erkranken. Im Ergebnis zogen die ReferentInnen den Schluss, dass die Anpassung des Personalbestands im öffentlichen Dienst mit einer vorausschauenden Personalpolitik und ohne Befristungen machbar sei. Die Möglichkeiten der Personalräte, Befristungen zu verhindern, seien aufgrund der fehlende Rechte allerdings eingeschränkt. Hier sei Krarivität gefragt, bspw. über den Weg der Mitbestimmung in Sachen Gesundheitsschutz.

Referentinnen und Referenten:

Stephanie Peifer, Geschäftsführerin ver.di Bezirk Düsseldorf

Dr. Christian Hohendanner, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung


Dr. Philipp Ramos Lobato, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Dr. Rüdiger Helm, Rechtsanwalt