FAQ
Kinderbetreuung
Zu den meisten Terminen können wir eine Betreuung für Kinder im Kindergartenalter während der Seminarzeiten anbieten. Bei Interesse bitte bei uns melden, dann können wir die genauen Modalitäten (Bedingungen, Kostenbeteiligung) besprechen.
Gerade bei den Formaten in den Schulferien bieten wir auch häufig ein Programm für Schulkinder an. Im Regelfall steht dies direkt in den Seminarbeschreibungen.
Bildungsurlaub und Freistellung
Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben Arbeitnehmer*innen in den meisten Bundesländern einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge durch den/die Arbeitgeber*in. In Bayern und Sachsen besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub (in Sachsen besteht teilweise per Tarifvertrag dennoch die Möglichkeit einer Freistellung). Bitte gegebenenfalls mit der zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufnehmen. Wird aus dringenden betrieblichen Gründen ein Bildungsurlaub nicht genehmigt, kann der Anspruch i.d.R. auf das nächste Jahr übertragen werden und erhöht dann den Gesamtanspruch.
Zurzeit ist die bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken (Bildungsurlaub) in folgenden Bundesländern gesetzlich geregelt:
- Baden-Württemberg: 5 Tage / Jahr
- Baden-Württemberg: 5 Tage / gesamte Ausbildung
- Berlin (über 25-Jährige): 10 Tage / 2 Jahre
- Berlin (unter 25-Jährige): 10 Tage / Jahr
- Brandenburg: 10 Tage / 2 Jahre
- Bremen: 10 Tage / 2 Jahre
- Hamburg: 10 Tage / 2 Jahre
- Hessen: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage / Jahr
- Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage / gesamte Ausbildung
- Niedersachsen: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Nordrhein-Westfalen: 5 Tage / Jahr
- Nordrhein-Westfalen: 5 Tage / gesamte Ausbildung
- Rheinland-Pfalz: 10 Tage / 2 Jahre
- Rheinland-Pfalz: 5 Tage / Jahr in der Ausbildung
- Saarland: 6 Tage / Jahr, davon 3 Tage arbeitsfreie Zeit selbst einbringen
- Sachsen-Anhalt: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Schleswig-Holstein: 5 Tage / Jahr oder 10 Tage / 2 Jahre
- Thüringen: 5 Tage Arbeitnehmer*innen, 3 Tage Azubis/Jahr, bei einer Betriebsgröße von fünf Personen
Weitere Infos zum Thema Bildungsurlaub findet ihr unter http://www.bildungsurlaub-machen.de/
Bildungsurlaub beantragen
In der Regel gilt:
- Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das »richtige« Seminar aussuchen und das Anmeldeformular absenden.
- Arbeitgeber*in benachrichtigen: Der/ die Veranstalter*in sendet den Teilnehmenden auf Anfrage ein Formblatt »Mitteilung an den Arbeitgeber« zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmenden zu unterschreiben und in der Regel sechs Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim dem/der Arbeitgeber*in einzureichen.
- Der/ die Arbeitgeber*in hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
- Seminarbescheinigung: Am Ende des Seminars erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist ggf. ein Beleg für den/ die Arbeitgeber*in.
Achtung: BU-Beantragung bei den Ländern dauert mindestens drei Monate. Meldet euch also bitte mindestens 3 Monate vor dem Seminar unter jugendbildung@dgb-bildungswerk , wenn ihr Bildungsurlaub dafür beantragen wollt. Ihr könnt dies auch gerne auf der Anmeldung vermerken.
Freistellung nach BetrVG/BPersVG
Für JAVen sowie Betriebs- und Personalräte besteht die Möglichkeit der Freistellung nach BetrVG / BPersVG. Gemäß der Paragraphen BetrVG § 37 Abs. 7 i. V. m. § 65 Abs. 1 bzw. BPersVG § 46 Abs. 7 i. V. m. § 62 (oder entsprechende LPerVGs) gilt:
Für viele Veranstaltungen dieses Programms werden Anträge auf Anerkennung als Bildungsurlaub sowie Freistellung nach BetrVG/ PersVG gestellt. Ob auch das von dir ausgewählte Seminar dabei ist, kannst du per Telefon oder E-Mail bei uns erfragen. Bestätigungen der Anerkennung werden von uns mit der Einladung übersandt, wenn du dies bei deiner Anmeldung vermerkst.
Wer darf teilnehmen?
Unsere Seminare sind offen für alle Interessierten. Wir laden alle ein, auch unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft. Wir versuchen allerdings, Aktive in der Gewerkschaftsjugend besonders zu unterstützen und bieten diesen daher häufig einen günstigeren Teilnahmebeitrag an.
Und als Bildungswerk des DGBs freuen wir uns natürlich auch über jedes neue Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft. Nur durch die Solidarität und die monatlichen Beiträge dieser Kolleg_innen können wir überhaupt ein solches Bildungsangebot machen.
Wir laden dich auch herzlich ein, Mitglied in der DGB-Familie zu werden. Dies geht online ganz einfach unter https://www.dgb.de/service/mitglied-werden/index.html
Kostenbeteiligung? Teilnahmebeitrag ? Was muss ich bezahlen?
In diesem Programm sind daher beim Punkt Kostenbeteiligung zwei Beträge aufgeführt. Die jeweils günstigere Kostenbeteiligung gilt für ehren- und hauptamtlich Aktive in der gewerkschaftlichen Jugend(bildungs)arbeit sowie bei Seminaren in Deutschland (außer den Ausbildungen) auch für alle Teilnehmer_innen bis einschließlich 26 Jahre.