Schwerbehindertenvertretung und Sozialrecht
Das Sozialrecht sichert Menschen in verschiedenen Notlagen ab, die sich im Laufe eines Lebens ereignen. Beispiele sind Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Absicherung im Alter. Menschen nehmen Notlagen als existenziell bedrohlich wahr. Beschäftigte stellen sich die Fragen: Was bekomme ich von der Sozialversicherung und was muss ich beachten, wenn ich die Leistungen beantrage?
Betriebsräte können im Vorfeld viel tun, damit die finanzielle Absicherung in dieser Phase gelingt. Dies können eine Vereinbarung zur Betriebsrente oder die Beratung der Beschäftigten über Abfindungsregelungen sein, wenn eine Kündigung ansteht. Menschen zu unterstützen, die in die Schwerbehinderung gehen und zu wissen, wie der Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet wird, ist ein weiteres Thema des Sozialrechts. Hier ist Fachwissen von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen gefragt.
Im DGB Bildungswerk qualifizieren wir euch zu den Grundlagen rund um die soziale Absicherung für den Fall, dass Gehalt wegfällt oder gekürzt wird. Ihr geht mit Tipps zum Arbeitslosengeld oder zur Rente nach Hause, die ihr als Bonus in euren Portemonnaies findet. Schwerbehindertenvertretungen brauchen für ihre Aufgabe besonderes Wissen. Dies erhaltet ihr bei uns in Grundlagen- und Spezialseminaren, die wir auf eure Bedarfe ausrichten.
Lennart Melbye verantwortet das Thema „Recht der SBV und Sozialrecht im Betrieb“ im DGB Bildungswerk. Er weiß, wie wichtig die soziale Absicherung ist, wenn die Arbeit unsicher wird. Deshalb seine Botschaft:
„Rechtzeitig für schwierige Lebenssituationen eine Basis schaffen, vermeidet den Absturz ins Ungewisse. Betriebsräte sind Freunde in der Not.“
Immer für euch ansprechbar:
Lennart Melbye
040 606706-22
lennart.melbye@dgb-bildungswerk.de