Freistellung für Personal- und Betriebsräte
Personalratsmitglieder können unter anderem durch Entsendungsbeschluss gemäß § 54 Absatz 1 BPersVG (= § 46 Absatz 6 BPersVG a.F.) bzw. gemäß der entsprechenden Landesregelung am Schöneberger Forum teilnehmen. Das Gremium hat für die Entsendung einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Die Freistellung und die Übernahme der Kosten müssen bei der Dienststellenleitung beantragt und genehmigt werden. Betriebsräte können durch Beschluss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zum Schöneberger Forum entsendet werden. Der Arbeitgeber ist lediglich zu informieren.
Die Anerkennung als geeignete Bildungsveranstaltung i. S. d. § 54 Abatz 2 BPersVG (= § 46 Absatz 7 BPersVG a.F.) sowie als förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltung i. S. d. § 9 Abs. 2 SUrlV wird bei der Bundeszentrale für politische Bildung für das Schönberger Forum beantragt.
Die Anerkennungen nach den entsprechenden Landesregelungen sowie nach § 37 Abs. 7 BetrVG (für Betriebsräte) bitten wir anzufragen.