Globale Rahmenabkommen - Eine Antwort auf die Globalisierung der Unternehmen
Je multinationaler Unternehmen werden, desto internationaler und solidarischer müssen auch die Gewerkschaften agieren. Globale Gewerkschaftsverbände haben daher Globale Rahmenabkommen entwickelt. Sie vereinbaren diese zunehmend mit transnationalen Konzernen, um die Rechte der Arbeitenden und der Gewerkschaften auch dort durchzusetzen, wo die politischen Bedingungen schwierig sind.
Autorin, Christina Hajagos-Clausen, ist Direktorin des Bereichs Textil bei IndustriALL, Der Artikel wurde im Dezember 2019 in unserer Broschüre Gewerkschaftsrechte weltweit (2019) veröffentlicht.
Globale Unternehmen scheinen triumphiert zu haben. Nationale Regierungen haben kaum die Macht, ihnen Grenzen zu setzen. Und oftmals offenbar auch nicht den Willen, sie zu zwingen, die Verantwortung für die Auswirkungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten zu übernehmen. Das muss deshalb auf globaler Ebene passieren. Dort gibt es auch bereits den UN-Global Compact, eine Intitiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung, der Unternehmen und Organisationen beitreten können, die ihre Arbeit an inklusive und nachhaltige Kriterien knüpfen wollen. Ebenso gibt es die UN-leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Wo es die richtigen politischen Rahmenbedingungen gibt, starke Gewerkschaften genug Handlungsspielräume haben und belastbare Arbeitsbeziehungen vorhanden sind, haben diese Prinzipien gute Chancen, zum Nutzen der Arbeitnehmenden umgesetzt zu werden. Zum Beispiel in Kollektiv- bzw. Tarifverhandlungen. Wo die Gewerkschaften jedoch schwächer sind, staatliche oder unternehmerische Repressionen fürchten müssen, existieren auch keine Tarifverträge, die für Existenzlöhne und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sorgen.
Das ist vor allem in den Ländern Osteuropas und des globalen Südens der Fall. Und es trifft das absolute Gros der Arbeitenden, die von globalen Konzernen abhängen. Der Internationale Gewerkschaftsbund hat 2016 in der Reihe »Frontline Report« veröffentlicht, dass die 50 führenden multinationalen Unternehmen nur 6 Prozent dieser Menschen direkt beschäftigen, 94 Prozent arbeiten bei Zulieferern und Subunternehmen. In absoluten Zahlen sind das rund 116 Millionen Frauen und Männer. Ihre Löhne und die Bedingungen, unter denen sie arbeiten, sind deutlich schlechter, die weitestgehende Missachtung von Arbeiter- und Gewerkschaftsrechten findet in der Lieferkette statt.
Hier kommt den globalen Gewerkschaftsverbänden wie IndustriALL, UNIGlobalUnion, BWI und anderen eine entscheidende Rolle zu: Wo Unternehmen grenzübergreifend agieren, haben sich auch die Gewerkschaften auf internationale Solidarität und kollektives Handeln besonnen und enger zusammengeschlossen. Damit geben sie vielen Millionen Beschäftigten auch an verlagerten Standorten und in den Zuliefersystemen weltweit eine Stimme. Und mehr: Im Verbund können sie stärker politisch Einfluss nehmen – und haben eine größere Verhandlungmacht.
Globale Rahmenabkommen für gute Arbeitsstandards in Lieferketten
Um die Einhaltung von internationalen Arbeitsstandards auch für Beschäftigte in outgesourcten oder Zulieferbetrieben voranzubringen, haben die Gewerkschaftsverbände ein eigenes Instrument entwickelt: sogenannte globale Rahmenabkommen (GRA). Ausgehandelt werden diese zwischen Konzernleitung einerseits und den internationalen Gewerkschaftszusammenschlüssen und entsprechenden Branchengewerkschaften an den Standorten der Konzernzentralen andererseits. Anders als freiwillige Initiativen und Instrumente der sogenannten Corporate Social Responsibility haben diese Abkommen einen verbindlichen Charakter. Damit können GRA weltweit Standards für Gewerkschaftsrechte, für Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpraktiken sowie Grundsätze für gute Arbeit (um)setzen, unabhängig davon, ob diese Standards auch in dem jeweiligen Land existieren.
Wie die GRA aussehen sollten, hat IndustriALL in den »Leitsätzen für Globale Rahmenvereinbarungen« festgelegt. »Eine Globale Rahmenvereinbarung muss ausdrücklich auf die Internationale Arbeitsorgansation (ILO) verweisen und die in ihren Übereinkommen und ihrer Rechtssprechung dargelegten Rechte anerkennen«, heißt es dort. Insbesondere müssten die ILO-Übereinkommen zu Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen, zu Diskriminierung, Zwangs- und Kinderarbeit anerkannt werden. Ganz aktuell wird auch darüber diskutiert, wie die jüngste ILO Konvention zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (C190) ebenfalls in den Kanon aufgenommen werden kann. Entscheidendender Inhalt der GRA ist dabei, dass die Rechte weltweit an allen Standorten der Unternehmen gleichermaßen gelten und auch Zulieferer zur Übernahme der Standards verpflichten.
IndustriALL hat derzeit mit knapp 50 multinationalen Unternehmen GRA abgeschlossen, die mehr als 10 Millionen Beschäftigte betreffen. Insgesamt gibt es aktuell etwas mehr als 120 solcher Abkommen.
Das Problem ist jedoch oft die Umsetzung der Abkommen vor Ort. Theoretisch müssen die GRA zwar »weltweit an allen Standorten ohne Ausnahme« gelten und die Multis verpflichten, dafür zu sorgen, dass Zulieferer und Subunternehmen die Standards auch für ihre Beschäftigten übernehmen. Tatsächlich haben die Gewerkschaften in den Produktionsländern oft gar nicht die Macht dazu, eben weil sie nicht stark genug sind oder unter ständigen Repressionen leiden. Hinzu kommt, dass nicht allen lokalen Gewerkschaften der Inhalt der GRA klar ist – oder sie wissen nicht, wie sie sie nutzen können. Hier sind Bildungsprojekte notwendig, wie sie auch das DGB Bildungswerk unterstützt.
Umsetzung vor Ort – das Beispiel H&M
Ein Beispiel, bei dem diese Schwierigkeiten im Voraus bedacht und Maßnahmen zu seiner Implementierung bereits in das Abkommen integriert wurden, ist das GRA, das IndustriALL und die schwedische Gewerkschaft IF Metall 2015 mit H&M geschlossen haben. Es soll die Interessen von 1,6 Millonen Textilarbeiter_innen aus den rund 1.900 Zuliefererfabriken schützen.
Der Textilsektor ist generell ein schwieriger Sektor. Die multinationalen Bekleidungsunternehmen betreiben ein Beschaffungsmodell, das ständig mehr Produkte zu niedrigen Preisen verlangt. Dazu lagern sie die Produktion in Länder aus, in denen die Arbeitsbedingungen besonders prekär sind. Armutslöhne, überlange Arbeitszeiten und Unterdrückung sind für die Millionen dort Beschäftigten, meist Frauen, Alltag. Wenn sie ihre Rechte verteidigen wollen, müssen sie große Hürden überwinden: Die Arbeitgebenden stehen selbst unter Druck der globalen Konzerne, den Regierungen sind die ausländischen Investitionen oft wichtiger als die Bedingungen, unter denen die Arbeitenden beschäftigt sind.
Die Zusammenarbeit von IndustriALL und H&M im Rahmen des GRA zielt auf dauerhafte Verbesserungen und faire Existenzlöhne für alle 1,6 Millionen Beschäftigten. Es verpflichtet H&M, »aktiv seinen ganzen Einfluss geltend zu machen, damit die direkten Zulieferer die Rechte der Arbeitenden und die Gewerkschaftsrechte respektieren«. Das bedeutet, dass Arbeitnehmervertretungen eine Stimme haben und Gewerkschaften kollektiv verhandeln können. Nationale Begleitausschüsse, die von einer zentralen Steuerungsgruppe unterstützt werden, geben der Zusammenarbeit einen Rahmen. Sie setzen sich zusammen aus Vertreter_innen von IndustriALL, Gewerkschaften aus den Produktionsländern und von H&M. Eingerichtet und trainiert wurden sie zunächst in Bangladesch, Kambodscha, Indonesien, Myanmar und der Türkei, inzwischen auch in Indien. Dort bilden sie nationale Strukturen, in denen die Sozialpartner Streitigkeiten in Verhandlungen friedlich lösen können – in erster Linie auf Fabrikebene, wo sie entstehen. Das hat sich in vielen Fällen bereits bewährt. Selbst Konflikte, die teils durch Missverständnisse und fehlende Kommunikation entstanden waren und zunächst in Streiks und Entlassungen gemündet hatten, konnten nach Verhandlungen, die IndustriALL und H&M initiiert hatten, entschärft werden. In einem Fall in Myanmar wurden alle Gekündigten wieder angestellt, eine Gewerkschaft wurde gegründet. Neben der Streitbeilegung bieten die Begleitausschüsse auch eine Plattform für die Zusammenarbeit und den Kapazitätsaufbau.