7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Vorgehen bei Gefährdungen durch psychische Belastungen
Für die Erhebung und Beurteilung psychischer Belastungen gibt es eine Vielzahl von Instrumenten. Welches für die eigenen betrieblichen Bedarfe passgenau ist, sollte vorab geprüft werden. Hier hilft auch wieder die GDA. Sie empfiehlt, mit einem Fragebogenverfahren und anschließender Maßnahmenentwicklung in Beteiligungsworkshops vorzugehen.
Oder in kleinen Unternehmen gleich in Workshops den Bestand aufzunehmen und die Maßnahmen zu finden. So wird sichergestellt, dass die relevanten Themen rasch bearbeitet und umgesetzt werden können. Es kann hier nicht der Anspruch bestehen, alle Probleme auf einmal zu lösen. Da das Verfahren in ein-, zwei- oder dreijährigem Rhythmus wiederholt wird, können Themen auch noch später bearbeitet werden. Wenn der Prozess einmal verabredet ist, sollte angefangen und gelernt werden, dann wird die Gefährdungsbeurteilung ein alltägliches betriebliches Instrument werden.
Was ist bei der Planung der Gefährdungsbeurteilung zu beachten?
Für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung ist eine gute Struktur des gesamten Prozesses wichtig. Die Praxis zeigt, dass die Qualität der Gefährdungsbeurteilungen stark von den Aktivitäten der Betriebsräte abhängig ist. Deshalb ist es wichtig, euch einen guten Plan zu machen. Die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ ist eine gute Hilfestellung.
Checkliste fürs Gremium
- Welches Verfahren/Methoden/Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung soll angewendet werden?
Zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen gibt es ein breites Spektrum an Instrumenten und Verfahren. Erkundigt euch hier bei eurer Berufsgenossenschaft (z.B. BGHM, BGETEM, VBG, BGW) nach erprobten bzw. empfohlenen Verfahren. Bei der Auswahl des Verfahrens bieten die Qualitätskriterien der GDA eine gute Orientierung, welches Instrument für euren Betrieb geeignet ist.
- In welchem Bereich des Betriebs soll gestartet werden?
Ob und wie das gewählte Verfahren passend ist, sollte zunächst in einem Pilotbereich im Betrieb getestet werden. Nach einem ersten Testlauf kann das Verfahren bzw. die Methode dann angepasst und auf weitere Bereiche übertragen werden, bis es dann in alle Bereiche des Betriebs ausgeweitet werden kann.
- Wer aus dem Betriebsrat begleitet in welcher Intensität die Gefährdungsbeurteilung?
Die Begleitung der Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Aufgabe, die kontinuierlich erfolgen muss. Damit die Aufgabenaufteilung im Gremium klar ist, sollten die Kolleg*innen benannt werden, die seitens des Betriebsrats den Prozess begleiten. Bedenkt dabei auch, dass es im Urlaubs- oder Krankheitsfall eine Vertretung gibt. Zudem sollten regelmäßig die wichtigsten Informationen zum Prozess (z.B. Termine für Begehungen, Sitzungen) ins Gremium zurückgespiegelt werden.
- Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch? Welche Akteur*innen sind beteiligt?
Der Arbeitgeber ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er kann diese Aufgabe jedoch an Führungskräfte delegieren, die dann die Erstellung übernehmen. Die Führungskräfte müssen dabei eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und ggf. weiteren Spezialisten zusammenarbeiten. Als Betriebsrat begleitet ihr den Prozess und wacht darüber, dass die Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
- Soll ein Steuerkreis gegründet werden? Welche Aufgaben hat der Steuerkreis?
Für ein koordiniertes und gezieltes Vorgehen empfiehlt sich grundsätzlich die Gründung eines Steuerkreises. Die Hauptaufgabe des Steuerkreises ist die Koordination und Steuerung der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dieser Steuerkreis sollte sich aus Vertretern des Arbeitgebers, der Beschäftigten (z.B. Betriebsrat, Gewerkschaften) und relevanten Funktionsbereichen wie Personalabteilung, Arbeitsschutz etc. zusammensetzen.
- Wie ist die Zeitschiene angelegt?
Eine definierte Zeitschiene ist hilfreich, damit der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung strukturiert und planvoll umgesetzt werden kann. Eine Zeitschiene ermöglicht zudem die Festlegung von Meilensteinen und Fristen für einzelne Schritte wie Datenerhebung, Maßnahmenableitung etc.
- Wie kann dafür Sorge getragen werden, dass Maßnahmen auch entwickelt und umgesetzt werden? In der Praxis gerät der Prozess der Gefährdungsbeurteilung bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen häufig ins Stocken. Daher ist es hilfreich, den Prozess der Maßnahmenentwicklung genau zu beschreiben und Verantwortlichkeiten festzulegen. Dabei sollten alle relevanten Akteur*innen mit eingebunden werden werden. Die Wirksamkeitskontrolle sorgt hier für Erfolg: Die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen ist für eine erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wichtig.