
Aktuelle Entscheidung des BAG zur Vergütung von Reisezeiten bei Auslandseinsatz
Reisezeiten sind Arbeitszeiten
In einem aktuellen Urteil vom 17.10.2018 Akz. 5AZR 553/17 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bei einer Dienstreise ins Ausland Reisezeit als Arbeitszeit zu vergüten ist.
Ein Mitarbeiter einer Baufirma wurde von seinem Arbeitgeber nach China geschickt, und die Firma vergütete lediglich acht Stunden pro Reisetag. Der Mitarbeiter verklagte seinen Arbeitgeber aber auf Zahlung der Vergütung für die gesamte Reisezeit.
Das BAG urteilte: „Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland … sind Reisezeiten wie Arbeit zu vergüten.“
Hier geht's zur Pressemitteilung des BAG.