
Arbeitsschutz und Corona im Betrieb
Die Corona-Pandemie hat die Betriebe fest im Griff. Umso wichtiger ist es nun in diesen schwierigen Zeiten für die Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten können, vor einer potenziellen Infektion zu schützen. Damit dies auch gut gelingen kann, sollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber schnelle und vor allem wirksame Maßnahmen vereinbaren, wie für Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gesorgt werden kann.
Gut zu wissen:
Bei aktuellen Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz und Pandemien bzw. betriebliche Pandemieplanung können euch zudem eure Betriebs- und Werksärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat. Ihr Einsatz wird durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt und ist mitbestimmungspflichtig.
Wir haben für euch eine Sammlung erstellt, die euch eine schnelle Orientierung gibt, auf was es jetzt im Arbeitsschutz bei Pandemien ankommt.
Corona: 10 Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Betrieb:
Was Betriebsrat, Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt tun müssen
Der DGB stellt eine kurze Übersicht zum Thema der IG Metall auf seiner Website zusammen: Hier gibt es nützliche Tipps zur Beurteilung der Gefährdungen, zum Entwickeln von Maßnahmen und zur Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Darüber hinaus gibt es einen Katalog, als Hilfestellung bei der Entwicklung und Durchführung von geeigneten betrieblichen Präventionsmaßnahmen dient.
Infos auf www.dgb.de
Über den Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz
informiert zudem ganz aktuell die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
In einem eigens eingerichteten FAQ-Bereich werden aktuelle Fragen rund um das neuartige Corona Virus zusammengefasst. Zusätzlich werden auf dieser Seite wichtige Links, technische Regeln und Beschlüsse gesammelt, die für den Umgang mit dem neuen Coronavirus von Bedeutung sind. Darüber hinaus gibt es hier auch Empfehlungen organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung.
Infos auf www.baua.de
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
weistin einem FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus
darauf hin, „dass der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich die Verpflichtung die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit für seine Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen (sog. Gefährdungsbeurteilung) und Maßnahmen hieraus abzuleiten. Im Rahmen der Pandemieplanung (Bevölkerungsschutz) hat der Arbeitgeber ggf. weitere Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen.
Für den Arbeitsschutz gilt, wenn eine beschäftigte Person aufgrund ihrer Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen umgeht, ist die Biostoffverordnung anzuwenden (§ 4 BioStoffV). Biostoffe wie Viren, Bakterien etc. müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Aus den Gefährdungen muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten ableiten und umsetzen.“
Weiter unter dem Punkt: „Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer? Fällt unter die Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter_innen auch der Schutz vor ansteckenden Krankheiten?“
10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt in einem Faltblatt die 10 wichtigsten Tipps zur Pandemieplanung zur Verfügung. Die Broschüre enthält wertvolle Infos darüber, was in Betrieben festzulegen und zu veranlassen ist, wenn sich ein Krankheitserreger weltweit verbreitet
Das Faltblatt wird gemeinsam von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) herausgegeben.
Mehr unter: https://publikationen.dguv.de/
Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in der Pandemie-Krise
Der Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) weist darauf hin, dass die Umsetzung der ArbmedVV auch in der Corona-Krise unter veränderten Bedingungen durchgeführt werden kann:
"Für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gelten im Pandemiefall dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für jede Arztpraxis; diese ergeben sich aus dem Pandemieplan und Anordnungen des Bundes und der Länder. Als pragmatische Lösung könnten in der Notsituation arbeitsmedizinische Vorsorgen auch telefonisch durchgeführt werden. Denn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung im Vordergrund."
(Quelle: BMAS, Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus)“
Quelle: https://www.vdbw.de/der-vdbw/aktuelles/detailansicht/umsetzung-der-arbmedvv-in-der-pandemie-krise/