
Arbeitsunfälle Fremdpersonal – aktuelles Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, der Arbeitgeber muss den Betriebsrat auch über Arbeitsunfälle von Beschäftigten eines anderen Unternehmens (Fremdpersonal) informieren.
(BAG, Beschluss vom 12.03.2019)
Der Anspruch ergibt sich u.a. aus § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz.