
Betriebsratswahl leicht gemacht: Der Prozess von der Planung bis zur Wahl
Die Betriebsratswahl ist ein wichtiger Schritt für die Mitbestimmung und Vertretung der Interessen der Arbeitnehmenden in einem Betrieb. Doch wie läuft dieser Prozess eigentlich ab? In diesem Artikel liest du, wie ihr im Betrieb eine Betriebsratswahl erfolgreich planen und durchführen könnt – ganz einfach und verständlich.
Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist das gewählte Gremium, das die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen vertritt. Er setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung, passende Arbeitszeiten und bessere Weiterbildungsmöglichkeiten ein. Er hat das Recht, bei wichtigen Themen wie Pausenregelungen, Arbeitsorganisation und Urlaubsplanung mitzubestimmen und sich für die Belange der Belegschaft einzusetzen.
Wann wird der Betriebsrat gewählt?
In Unternehmen, die bereits einen Betriebsrat haben, finden die Wahlen alle vier Jahre im Zeitraum von Anfang März bis Ende Mai statt. Die nächste Wahl ist im Jahr 2026. Bei dir im Betrieb gibt es noch keinen Betriebsrat? Dann kann die Wahl jederzeit beginnen, sobald genug Kolleg*innen Interesse zeigen. Weitere Informationen findest du in unserem Leitfaden zur Gründung eines Betriebsrates.
Wie viele Mitglieder werden in den Betriebsrat gewählt?
Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. In kleineren Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitenden wird eine Person gewählt. In größeren Betrieben erhöht sich die Anzahl der Betriebsratsmitglieder entsprechend.
Wer darf wählen und gewählt werden?
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmenden ab 16 Jahren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich Beschäftigte ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate im Betrieb tätig sind (oder seit Gründung, falls der Betrieb jünger ist). Auch die Mitglieder des Wahlvorstands, die die Wahl organisieren, dürfen kandidieren.
Die Planung der Betriebsratswahl
Die Vorbereitung der Wahl ist der erste Schritt, wenn ein neuer Betriebsrat gewählt werden soll. Falls es schon einen Betriebsrat gibt, organisiert er den Wahlprozess. Er setzt zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand ein.
Gibt es noch keinen Betriebsrat, können mindestens drei Beschäftigte eine Betriebsversammlung einberufen. Auf dieser Versammlung wird dann der Wahlvorstand gewählt. Dieser übernimmt die gesamte Planung der Wahl und kümmert sich um:
- Die Wähler*innenliste, in der alle wahlberechtigten Personen im Betrieb aufgeführt sind.
- Die Wahlordnung, in der festgelegt wird, wie und wann die Wahl stattfindet.
- Das Wahlausschreiben, das über den Ablauf und die Termine der Betriebsratswahl informiert und im Betrieb veröffentlicht wird.
Der Wahlvorstand informiert außerdem die Belegschaft darüber, wie sie als Kandidat*innen zur Wahl antreten können und sorgt für faire Chancen bei der Aufstellung der Kandidat*innenlisten. Die Vorbereitung ist wichtig, damit alle Beschäftigten rechtzeitig Bescheid wissen und gut informiert sind.
Ablauf der Betriebsratswahl
Der Ablauf einer Betriebswahl kann je nach Größe des Unternehmens variieren. Für Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitenden gibt es ein vereinfachtes Verfahren, während in größeren Betrieben das normale Wahlverfahren angewendet wird.
Normales Wahlverfahren
Stimmabgabe: Am Wahltag geben alle Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Die Wahl findet während der Arbeitszeit statt, und jede*r kann die Stimme geheim abgeben. Falls jemand nicht vor Ort ist, kann er oder sie beim Wahlvorstand eine Briefwahl beantragen.
Auszählung und Bekanntgabe: Noch am Wahltag können die Stimmen vom Wahlvorstand ausgezählt werden. Sobald die gewählten Betriebsratsmitglieder ihre Wahl angenommen haben, können ihre Namen bekannt gegeben werden.
Erste Sitzung des Betriebsrats: Nach der Wahl lädt der Wahlvorstand die neuen Betriebsratsmitglieder zur ersten, sogenannten „konstituierenden“ Sitzung ein. In dieser Sitzung übernimmt der neue Betriebsrat offiziell seine Aufgaben und beginnt mit der Planung seiner Arbeit im Betrieb.
In unserem Seminar “Normales Wahlverfahren rechtssicher durchführen” lernst du, was es genau bei diesem Verfahren zu beachten gilt – entweder vor Ort oder online.
Vereinfachtes Wahlverfahren
In kleinen Betrieben gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Hier wird der Wahlvorstand und die Wählerliste direkt bei einer ersten Wahlversammlung bestimmt. Die Wahl findet eine Woche später in einer zweiten Versammlung statt. Auch hier können Briefwahlen beantragt werden.
Das Ziel der Betriebsratswahl ist, dass der Betriebsrat möglichst alle Interessen der Belegschaft vertritt. Die Wahl sorgt dafür, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, mitzubestimmen und eure Rechte aktiv zu vertreten.
In unserem Seminar “Vereinfachtes Wahlverfahren rechtssicher durchführen” lernst du, was es genau bei diesem Verfahren zu beachten gilt – entweder vor Ort oder online.
Besonderheit bei 101- 200 Beschäftigten: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Der Wahlvorstand hat die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens zu vereinbaren. Das ist möglich, wenn in einem Betrieb in der Regel zwischen 101 und 200 wahlberechtigte Beschäftigte tätig sind (§ 14a Abs. 5 BetrVG).
Du brauchst Unterstützung bei der Planung der Betriebsratswahl?
Dann buche jetzt eines unserer praxisorientierten Seminare zur Betriebsratswahl, das dich und deine Kolleg*innensicher durch den gesamten Wahlprozess führt. Egal, ob es um die Organisation einer Wahl mit wenigen oder vielen Beschäftigten geht – wir bereiten euch optimal vor.
Bei Fragen wende dich gerne an:
Altun Jenner
altun.jenner@dgb-bildungswerk.de
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