
Homeoffice gestalten: Die wichtigsten Antworten für Betriebs- und Personalräte!
Neue Arbeitsschutzverordnung
In der neuen Verordnung zum Homeoffice verpflichtet die Bundesregierung die Arbeitgeber zu prüfen, ob die Beschäftigten im Homeoffice arbeiten können, um das Infektionsgeschehen an den Arbeitsplätzen zu minimieren. Dies wird mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geregelt.
Was ist neu?
Die neue Verordnung beinhaltet keine Pflicht zum Homeoffice, sondern verpflichtet die Arbeitgeber zu prüfen, ob die Arbeit im Homeoffice möglich ist. Ist dies der Fall, so muss den Beschäftigten die Möglichkeit angeboten werden, im Homeoffice zu arbeiten. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die aus „zwingenden betrieblichen Gründen“ nicht ins Homeoffice verlagert werden können. Dies muss der Arbeitgeber dann begründen. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verordnung sind Arbeitsschutzbehörden und auch die Berufsgenossenschaften zuständig.
Gibt es jetzt einen Zwang zum Homeoffice?
Nein. Die Bundesregierung appelliert zwar dazu, vermehrt im Homeoffice zu arbeiten. Die Beschäftigten können aber nicht dazu gezwungen werden.
Und wie soll der Arbeitsplatz im Homeoffice gestaltet sein?
Eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes im Homeoffice ist wichtig. Auch das Beachten von Pausen- und Ruhezeiten gehört dazu. Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind diese Themen schon in normalen Zeiten ein komplexes Thema für den Betriebsrat. Sei es in Fragen der Gestaltung oder auch der Unfallversicherung.
Fakt ist: Das Arbeitsschutzgesetz mit seinen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilungen und auch das Arbeitszeitgesetz gelten auch im Homeoffice.
Im August 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel erlassen und durch die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung den Versuch gestartet, die Arbeitgeber anzuhalten mehr Homeoffice zu ermöglichen. In der Arbeitsschutzregel wird das Thema Homeoffice erstmals konkretisiert, und es gibt eine Orientierung für das betriebliche Handeln.
Was müsst ihr jetzt als Betriebs- und Personalräte regeln?
Die betriebliche Realität sieht momentan so aus, dass es in einer Vielzahl der der Betriebe und Dienststellen keine oder nicht ausreichende betrieblichen Regelung zum Homeoffice gibt. Dann sind die Beschäftigten quasi selbst gefragt sich die notwendigen Arbeitsmittel zu organisieren und die Arbeitsumgebung zu Hause selbst zu gestalten. Hier müsst ihr als Betriebs- und Personalräte überwachen, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen und Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz auch seitens der Arbeitgeber eingehalten werden. Hinzu kommt, dass ihr ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung dieser Bereiche habt (§ 87 Abs. 1 Br. 7 BetrVG).
Praktische Hilfestellung für Betriebsräte: Aktuelle Schulungen beim DGB Bildungswerk BUND e.V.
In normalen Zeiten machen wir euch mit unseren Präsenzseminaren fit für die betriebliche Praxis und sorgen dafür, dass ihr handlungsfähig seid und somit euren Beitrag für einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne der Beschäftigten leisten könnt.
In Pandemiezeiten ist das nicht mehr ganz so einfach: Daher haben wir in unserer Online-Seminarreihe ein Paket mit dem wichtigsten Wissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Betriebs- und Personalräte in Pandemiezeiten geschnürt, das euch handlungsfähig und vor allem handlungssicher macht. Und das in der gewohnten Qualität: Praxisnah, fundiert und aktuell.
Noch Fragen?
Dann meldet euch bei uns. Wir freuen uns auf den Austausch mit euch!
DGB Bildungswerk BUND e.V.
Betriebsratsqualifizierung
Cornelia Danigel
Kompetenzzentrum Gesundheit und Arbeit
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