Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wurde 1973 gegründet. Als „Stimme der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ vertritt er 77 nationale Gewerkschaftsbünde aus 35 Ländern und 11 europäische Branchenverbände: Insgesamt 60 Millionen Mitglieder.
Der EGB setzt sich für ein Europa mit einer starken sozialen Dimension ein, das die Interessen und das Wohlergehen der arbeitenden Bevölkerung in den Vordergrund stellt, soziale Gerechtigkeit fördert und Ausgrenzung bzw. Diskriminierung bekämpft. Der EGB vertritt diese Ziele in der EU und der EFTA. Er ist als Vertreter der europäischen Arbeitnehmer direkt an Verfahren der Gesetzgebung beteiligt: Der EGB und die europäischen Arbeitgeberverbände können seit der Unterzeichnung des Sozialprotokolls in Maastricht gemeinsame Vereinbarungen treffen. Diese können auf Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments Rechtsstatus erlangen. Der EGB hat seither wichtige Richtlinien zu Arbeitnehmerrechten mitformuliert, unter anderem zur Teilzeitarbeit und zum Elternurlaub.
Ein wichtiges Ziel des EGB ist es, eine Plattform für den übernationalen gewerkschaftlichen Austausch zu bieten und die Auswirkungen des EU-Binnenmarktes für die nationalen Ökonomien zu verdeutlichen sowie im Rahmen des sozialen Dialogs zwischen der EU-Kommission, den europäischen Arbeitgeberverbänden und dem EGB die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.