Menschenrechte durchsetzen
31.08.2023 I Am 20. Juli ist in Deutschland ein sogenanntes Fakultativprotokoll in Kraft getreten. Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur_innen können sich auf dieser Grundlage nun bei Verstößen gegen die Rechte, die im UN-Sozialpakt garantiert werden, an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wenden. Zu den garantierten Rechten gehören unter anderem das Recht auf Gesundheit, Wohnen, Bildung, Nahrung, Unterkunft, Wasser, das Recht auf Arbeit unter fairen und angemessenen Bedingungen, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf ein angemessenes Einkommen und einen angemessenen Lebensstandard. Auch schutzsuchende und migrierte Menschen können das Beschwerdeverfahren nutzen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen „die lange überfällige Ratifizierung des Fakultativprotokolls”, bemängeln aber, dass es – anders als im Sozialpakt – keine kollektiven Beschwerdemöglichkeiten gibt. Diese müssten nachträglich implementiert werden. Eine Handreichung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die sich an Privatpersonen, NRO und Anwält_innen richtet, gibt einen Überblick, wie das Verfahren abläuft, und hilft mit konkreten Handlungsempfehlungen.