Neuer Anlauf zu Textilabkommen mit KiK
26.04.2024 I Der Nationale Gewerkschaftsverband Pakistans (NTUF) hat ein erstes Abkommen mit einem Zulieferer von KiK unterschrieben. Damit, so der Textilkonzern, wolle man seiner Verantwortung nach dem deutschen Lieferkettengesetz gerechter werden. Der Vertrag enthält Zusagen, die über das pakistanische Arbeitsrecht hinausgehen. So soll die Firma der Gewerkschaft während der Arbeitszeit Zugang zu den Beschäftigten gestatten, und beide Seiten verpflichten sich, ein gemeinsames Gremium zu gründen, um die Vereinbarung umzusetzen und Konflikte zu schlichten. Den Beschäftigten sollen der gesetzliche Mindestlohn, Kranken- und Unfallversicherung, Überstunden- und Feiertagszuschläge, 24 Tage bezahlter Urlaub und bezuschusstes Kantinenessen garantiert werden. Mit diesem Abkommen sei der Textildiscounter ein „Vorreiter im Vergleich zu anderen Auftraggebern“, sagt Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR). „Der Wert bestünde auch darin, dass sich das Management der Zulieferfabrik auf die Kooperation mit einer Gewerkschaft einlassen muss.“ Nun müsse die Initiative allerdings auch umgesetzt werden. Skeptischer ist Gisela Burckhardt von der Organisation Femnet. Sie sagt: „In Pakistan wird viel unterschrieben, kaum aber etwas umgesetzt.“ Und weist darauf hin, dass der pakistanische Produzent gerade unrechtmäßig 144 Arbeiter*innen entlassen und die Vertreter*innen der Gewerkschaft bei einem Treffen in Anwesenheit des Agenten von KiK bedroht habe.
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