Freistellungsmöglichkeiten
Bildungsurlaub
Zurzeit ist die bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken (Bildungsurlaub) in folgenden Bundesländern gesetzlich geregelt: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Nach den geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer_innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Für die meisten Veranstaltungen dieses Programms werden Anträge auf Anerkennung nach diesen Gesetzen gestellt. Eine entsprechende Bestätigung wird mit der Einladung verschickt.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub sind auch auf unserer Kampagnenseite zum Bildungsurlaub zu finden.
Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst
Beamte und Richter im Bundesdienst, die für die Teilnahme an den Veranstaltungen des DGB Bildungswerks Dienstbefreiung unter Fortzahlung ihrer Bezüge erhalten, bitten wir, sich rechtzeitig zu melden. Wenn die betreffende Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung nach der einschlägigen Sonderurlaubsverordnung als förderungswürdig anerkannt ist, erhalten Sie eine Bescheinigung.