Rechtliche Tipps zur Freistellung
Alle Interessenvertretungen haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schulungen, soweit dies für ihre Arbeit im Gremium erforderlich ist.
Solltet du weitergehende Fragen haben, oder sollte es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommen, helfen wir gerne weiter.
Deine Ansprechpartnerin in diesen Fällen ist:
Altun Jenner
altun.jenner@dgb-bildungswerk.de
040 606706-13