
Corona: FAQ für Freiberufler_innen, Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
In Zeiten der Corona-Krise sind insbesondere Freiberufler, Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer_innen von massiven Stornierungen, Verdienstausfällen und Umsatzeinbußen betroffen.
Die Bundesregierung hat finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Siehe: Eckpunkte "Corona-Soforthilfefür Kleinstunternehmen und Soloselbständige"
Hilfsangebote der Bundesländer
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Hilfsprogramme und -zusagen.
Wir haben eine Liste erstellt, wer in welchem Bundesland wofür zuständig ist:
- Baden-Württemberg
Finanzämter Baden-Württemberg
Bürgschaftsbank
- Bayern
Wirtschaftsministerium
- Berlin
Investitionsbank Berlin
- Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Bremen
Task Force der BAB-Förderbank
- Hamburg
Firmenhilfe
IFB Hamburg
- Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Mecklenburg Vorpommern
Wirtschaftsministerium
Landesförderinstitut MV
Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin
- Niedersachsen
Wirtschaftsministerium
- Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftsministerium
- Rheinlandpfalz
Wirtschaftsministerium
- Saarland
Staatskanzlei
- Sachsen
Sächsische Aufbaubank
- Sachsen-Anhalt
Wirtschaftsministerium
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Bürgschaftsbank
Förderbank IB.SH
- Thüringen
Aufbaubank
Stand: 23. April 2020