Fachtagung Betriebliches Eingliederungsmanagement I 13. - 15.11.2023 I Hattingen
BEM praxisnah umsetzen
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, langzeiterkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Vor dem Hintergrund des demografischen und digitalen Wandels und damit einhergehenden veränderten Arbeitsbedingungen gewinnt das BEM in Betrieben zunehmend an Bedeutung: Es wird immer wichtiger, für gute und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Ein in der Belegschaft geschätztes und für die Betroffenen erfolgreiches BEM-Verfahren ist ein wichtiger Baustein im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und eine gute Möglichkeit, Fehlbelastungen zu minimieren. Auch chronischen Erkrankungen kann so vorgebeugt werden. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des BEM kommt Betriebs- bzw. Personalratsmitgliedern zu: Ob als kollegiale Ansprechpartner*innen, BEM- Begleiter*innen oder Vertrauenspersonen – sie sind treibende Kraft für ein erfolgreiches BEM.
In Stichworten:
•Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung im BEM
•BEM und Datenschutz
•Barrieren und Stolpersteine bei der Umsetzung des BEM
•Betriebliche Praxisbeispiele
•Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung