Suchtprävention in der Arbeitswelt 5 Supervision und Abschlusskolloquium

Die Supervision ist eine professionelle Form der Beratung und dient in erster Linie der Bearbeitung von Schwierigkeiten und Problemen, die sich aus der Tätigkeit als betriebliche/-r Suchtberater_in ergeben. Zum Ende der »Ausbildung betriebliche Suchtberatung« werden in einer abschließenden Supervisionseinheit diese Schwierigkeiten und Probleme aus der Distanz betrachtet, reflektiert und mögliche Lösungswege aufgezeigt. Mit dieser Methode werdet ihr in eurer Tätigkeit als betriebliche/-r Suchtberater_in gestärkt und eure Beratungskompetenz erweitert sich. Im Seminar werden konkrete Probleme, wie beispielsweise Konfliktsituationen, das Führen schwieriger Gespräche, oder auch die Reflexion der eigenen Rolle, bearbeitet. Das anschließende Abschlusskolloquium bildet den Abschluss der »Ausbildung betriebliche Suchtberatung«. Dieses besteht aus mehreren Bausteinen und wird von mehreren Expert_innen aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführt.

Inhalt in Stichworten
  • Reflexion betrieblicher Suchtprobleme
  • Rolle- und Selbstverständnis
  • Reflexion des betrieblichen Projekts
  • Bearbeitung von Fallbeispielen
  • Zukunftsperspektive Suchtberater_in
  • Supervision
  • Handlungskompetenz des/der Suchtberater_in
Euer Nutzen

Ihr seid in der Lage, Probleme und Ereignisse aus eurem betrieblichen Alltag aus der Distanz zu betrachten und zu reflektieren sowie Entlastungsstrategien und Lösungswege zu erarbeiten. Mit einem erfolgreichen Abschlusskolloquium ist eure »Ausbildung betriebliche Suchtberatung« beendet.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewiesenen Expert_innen des jeweiligen Fachgebietes aus betrieblicher Praxis geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Cornelia Danigel

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Michaela Wolf

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
    • Personalratsmitglieder
Archivierte Daten