Wirtschaftliche Angelegenheiten 1 Unterrichtung, Beratung, Mitbestimmung und Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§ 106 bis § 110 BetrVG) erfordert eine professionelle Arbeitsorganisation, fundierte Fachkenntnisse und die Befähigung zur Teamarbeit. Mit unserem handlungs- und beratungsorientierten Ansatz zur Gestaltung der Wirtschaftsausschussarbeit werdet ihr bei der Wahrnehmung eurer Beratungsaufgabe und beim Durchsetzen eurer Unterrichtungsrechte gestärkt. Wie kann die Themen- und Terminplanung des Wirtschaftsausschusses sinnvoll in den Planungsprozess und die Managementorganisation eingebunden werden? Welche Informationen und Unterlagen sind notwendig? Wie liest man einen Controllingbericht? Wie kann die Beratung im Wirtschaftsausschuss mit der Mitbestimmung im Betriebsrat verknüpft werden? Wie könnte eine Kennzahlenübersicht zum Thema Personalplanung aussehen? Das Seminar verknüpft eure Gremienerfahrung mit unseren Vorschlägen für eine effiziente Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses.
- „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ in der Betriebsverfassung
- Beratung
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
- Umsatz
- Rohertrag
- Betriebsergebnis
- Cashflow – Kennzahlen aus dem Controlling als Ausgangspunkt
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Personalplanung
- Textvorschlag für eine Konsultationsvereinbarung als Arbeitsgrundlage für den Wirtschaftsausschuss
Wir reflektieren gemeinsam die Stärken und Schwächen der bisherigen Wirtschaftsausschussarbeit und erarbeiten Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wie kann der Wirtschaftsausschuss bestehende Planungssysteme und Controllingkonzepte als Grundlage für seine Arbeit nutzen? Wie können verbindliche Absprachen mit der Geschäftsführung getroffen werden? Was sind die wichtigsten betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Kennzahlen als Grundlage für ein Berichtssystem für die betriebliche Unteressenvertretung. Diese Leitfragen werden gemeinsam erarbeitet und beantwortet.
Als Inhouse-Seminar buchbar
Die Fortbildung wird von erfahrenen Berater_innen und ausgewiesenen Expert_innen aus der Praxis geleitet und durchgeführt. Für Rechtsthemen werden Fachreferent_innen und Rechtsanwält_innen herangezogen.
Wirtschaftliche Angelegenheiten 2
Der Jahresabschluss als Informationsquelle für die betriebliche Mitbestimmung
Wirtschaftliche Angelegenheiten 3
Reorganisation als Gestaltungsaufgabe für betriebliche Mitbestimmungsgremien
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
-
Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Wirtschaftsausschussmitglieder
- Betriebsratsmitglieder im Konzern- oder Gesamtbetriebsrat
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
InhouseAls Inhouse-Seminar buchbar