Personalplanung und gute Arbeit Unternehmensplanung aktiv mitgestalten
Personalplanung ist ein fester Bestandteil der Unternehmensplanung. Bei einer strategischen Personalplanung geht es darum zu ermitteln, wie viele Beschäftigte mit welcher Qualifikation zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Arbeitsplatz zur Verfügung stehen müssen. Als betriebliche Interessensvertretung habt ihr viele Möglichkeiten, um frühzeitig, vorausschauend und aktiv Veränderungsprozesse mitzugestalten, Arbeitsplätze zu sichern und Kolleg*innen in ihrem beruflichen Fortkommen zu fördern. Wenn ihr euch im Betriebsrat für eine gestaltende Personalpolitik stark machen wollt, solltet ihr die Instrumente und Zusammenhänge der Personalplanung sowie die vielfältigen Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte des Betriebsrats kennenlernen.
- Personalplanung im Gesamtkonzept der Unternehmensplanung
- § 92 BetrVG: rechtzeitige und umfassende Unterrichtung, Beratung
- Instrumente und Praxis der strategischen und operativen Personalplanung
- Personalpolitische Beteiligungsrechte in der Betriebsverfassung
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und Durchsetzen bei Konflikten
Nach dem Seminar wisst ihr, wie ihr die Methoden der Personalplanung gewinnbringend einsetzt. Euer Beratungsrecht gemäß § 92 BetrVG könnt ihr optimal nutzen und gezielt mit anderen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten verknüpfen, um für die Kolleg*innen eine gute und zukunftsfeste Beschäftigung zu sichern.
Das Seminar wird von erfahrenen Berater*innen und ausgewiesenen Expert*innen aus der Praxis geleitet und durchgeführt.
Personalentwicklung und Beschäftigungssicherung
Qualifizierung und Weiterbildung in digitalen Zeiten sichern
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
-
Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen