Betriebsratswahl 2026 Normales Wahlverfahren rechtssicher durchführen
Die nächste Betriebsratswahl steht bevor. In deinem Betrieb arbeiten mehr als 100 Beschäftigte? Dann gilt das normale Wahlverfahren. Auf den ersten Blick scheinen die Bestimmungen und Vorbereitungen für die Wahl schwer zu verstehen und komplex. Doch mit dem notwendigen Wissen ist alles leichter als gedacht!
In diesem Seminar erfährst du, was du als Wahlvorstand bei einem normalen Wahlverfahren zu beachten und zu berücksichtigen hast. Du lernst die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften sowie das Wahlverfahren kennen. Nach dem Seminar weißt du genau, welche Kolleg*innen überhaupt wahl-berechtigt sind und wie eine reibungslose und rechtssichere Wahl abläuft. Außerdem bekommst du hilfreiche und praxisnahe Tipps an die Hand, wie Fehler vermieden werden können.
Mach dich jetzt fit für die rechtssichere und erfolgreiche Durchführung der Betriebsratswahl!
Wir bieten dieses Seminar auch in Präsenz an.
Hat dein Unternehmen bis zu 100 Beschäftigte? Dann ist das vereinfachte Wahlverfahren für euch passend. Besuche unser Seminar - wahlweise online oder vor Ort .
- Darstellung des Wahlrechts
- Aktuelle Rechtsprechung rund um die Betriebsratswahl
- Geschäftsführung des Wahlvorstandes
- Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl
- Erstellung der Wählerliste
- Formvorschriften und Fristen
- Konstituierung des Betriebsrats
- Kündigungsschutz im Rahmen der Tätigkeit als Wahlvorstand
In diesem Seminar lernst du:
• wie das normale Wahlverfahren funktioniert.
• welche Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen für die Betriebsratswahl wichtig sind.
• wer eigentlich wahlberechtigt ist.
• wie du deinen Wahlkalender ausfüllst.
• wie du eine Betriebsratswahl durchführst und leitest.
• worauf es bei der Vor- und Nachbereitung der Wahl ankommt.
Teilnehmende:
Seminar für Wahlvorstandsmitglieder
Das Seminar wird von Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.
Infos & Anmeldung
Immer für euch ansprechbar
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 20 Abs. 3 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder