FACHKONFERENZ ARBEITSRECHT: Lübeck I Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl 2026 - Direktionsrecht und Vergütung Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte
FACHKONFERENZ "ARBEITSRECHT IN DER BETRIEBSRATSPRAXIS"
17.09.2025 - 19.09.2025 I Lübeck
Atlantic Hotel Lübeck
FKL / 225741665
Unsere Themen:
I. Aktuelle Rechtsprechung zum Direktionsrecht und zu allen Fragen der Vergütung - worauf müssen Betriebsräte achten?
Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
II. Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl 2026
Olaf Möllenkamp, Richter und stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Lübec
III: Aktuelles Thema
Angefragt: Simon Dilicher, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit euch.
Weitere Informationen und ein Flyer zur Veranstaltung folgen bis 6 Monate vor der Veranstaltung.
- Aktuelle Rechtsprechung zum Direktionsrecht
- Fragen der Vergütung
- Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
- Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl 2026
Direkter Erfahrungsaustausch mit Expert*innen:
Nutzt die Chance zum direkten Austausch mit unseren Referent*innen und nehmt individuelle Handlungsempfehlungen mit in eure tägliche Betriebsratsarbeit.
ATLANTIC Hotel Lübeck
Schmiedestraße 9-15
23552 Lübeck
Hotelinfos unter:
https://www.atlantic-hotels.de/hotel-luebeck/
Das Hotel ist gleichzeitig auch der Tagungsort.
Organisatorische Hinweise
Vor Veranstaltungsbeginn erhaltet ihr eine Buchungsbestätigung mit Kostenübernahmeerklärung sowie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen.
Mit Buchung der Fachkonferenz reservieren wir automatisch ein Hotelzimmer für euch. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt über die Rechnung, die wir im Anschluss an die Veranstaltung stellen.
Wichtig bei der Anmeldung
Bitte teilt uns bei der Anmeldung mögliche Besonderheiten mit, falls z.B. keine Übernachtung im Hotel gewünscht ist oder eine Erweiterung der Kostenübernahmeerklärung für die Parkkosten benötigt wird. Solltet ihr besondere Verpflegungswünsche haben (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches Essen oder Allergien), so bitten wir euch, uns bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Freistellung
Der Besuch dieser Veranstaltung ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder, nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX für Schwerbehindertenvertretungen, sowie für Personalräte nach § 54 Abs. 1 BPersVG (bzw. entsprechende Regelung des LPersVG) erforderlich. Informationen zur Freistellung sowie zur Erforderlichkeit von Schulungen könnt ihr per E-Mail bei uns anfordern: Franziska Naß Franziska.Nass@dgb-bildungswerk.de
Für die Kostenerstattung ist es notwendig, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss ihres Betriebsrats zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
Bitte meldet euch bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn an
Bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeschluss fallen 50% der Kosten an. Im Übrigen gelten unsere AGB.
Schulungen zu neuen Gesetzen und deren Anwendung sind wegen der Überwachungsaufgabe des Betriebsrates nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und den Beteiligungsrechten ein erforderlicher Bestandteil für die Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 31.10.1973 – 1 ABR 7/72; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.1981 – TaBV 125/80).
Gleiches gilt für Schulungen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte (BAG, Beschluss vom 18.01.2012 – 7 ABR 73/10; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 – 7 ABR 14/95).
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 3 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
- Personalratsmitglieder