Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen 3 Rechte und Pflichten von Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen vertiefen

Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen haben eine verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. Sie vertreten nicht nur die Interessen der Belegschaft, sondern müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und für deren Einhaltung im Gremium sorgen. In diesem Seminar vermitteln wir euch einen kompakten Überblick über wichtige neue Themen und vertiefen wesentliche Aspekte der Betriebsratsarbeit. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung der Betriebsratsvergütung, die Ausstattung des Betriebsratsbüros, die besonderen Rechte und Pflichten von Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen, die Auffrischung wichtiger Fristen in der Betriebsratsarbeit, die aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche Regelungen.
Darüber hinaus bieten wir euch in diesem Seminar die Gelegenheit, aktuelle Fragen und Probleme aus eurer betrieblichen Praxis mit erfahrenen Referent*innen zu besprechen. Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen, die ihr Wissen auffrischen und ausbauen wollen.

Inhalt in Stichworten
  • Betriebsratsvergütung
  • Ausstattung des Betriebsratsbüros nach §40 BetrVG
  • Besondere Pflichten und Aufgaben von Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen
  • Fristen in der Betriebsratsarbeit
  • Raum für die Behandlung betrieblicher Fragestellungen
  • Aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetze
Euer Nutzen

Dieses Seminar bietet Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen eine gute Gelegenheit, das eigene Wissen zu aktualisieren, Erfahrungen auszutauschen und neue Impulse für die Betriebsratsarbeit zu erhalten.

Highlights

Besuch beim Arbeitsgericht

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen