Betriebsverfassungsrecht kompakt 3 Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle, soziale Mitbestimmung und Kurzarbeit
Der § 87 BetrVG ist ein Kernstück der Betriebsverfassung: Er ermöglicht es dem Betriebsrat, sich konstruktiv zum Wohle der Kolleg_innen zu engagieren und den Betriebsalltag mitzugestalten. Die klug entwickelte und hartnäckig verhandelte Betriebsvereinbarung ist hier das Mittel der Wahl. So kann der Betriebsrat Standards sichern, Verbesserungen erreichen und das Beste für die Belegschaft herausholen. Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat zudem wirksame Rechtsmittel an die Hand gegeben. Damit kann auch euer Gremium sich gegen einseitige Anordnungen und eigenmächtiges Handeln des Arbeitgebers wehren. Wie ihr Mitbestimmung praktisch umsetzen könnt, zeigt euch dieses Seminar.
- Initiativrecht und Mitbestimmung
- Regelungsbereiche des § 87 BetrVG: Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Zulagen
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kurzarbeit
- Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches Gesetz“
- Analyse bestehender Betriebsvereinbarungen, aktuelle Rechtsprechungen
- Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck
- Vorbereitung des Betriebsrats für die Verhandlungen
Im Seminar lernt ihr die Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung kennen. Ihr erfahrt, welche die Handlungsspielräume und Rechtsgrundlagen es zum Thema Betriebsvereinbarungen gibt. Ihr habt dann Kenntnis über Abschluss, Rechtswirkung und Beendigung von Betriebsvereinbarungen. Ihr wisst, worauf bei Verhandlungen zu achten ist und wie gegebenenfalls ein Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG durchgeführt wird.
Als Inhouse buchbar
Praktische Übungen zur Verhandlungsführung
Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält_innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert_innen geleitet. Sie werden unterstützt von didaktisch geschulten Teamenden.
Betriebsrat und Arbeitsrecht 1
Erforderliche Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsrecht kompakt 1
Grundlagen für einen schnellen Einstieg
Betriebsverfassungsrecht kompakt 4
Betriebsänderung: Interessenausgleich und Sozialplan
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Neue Betriebsratsmitglieder
- Erfahrene Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
InhouseAls Inhouse-Seminar buchbar