Werkstatt: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Austausch mit Expert_innen und Praktiker_innen
Habt ihr bereits erste Erfahrung mit der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung gesammelt? Oder seid ihr gerade dabei, diesen Prozess im Unternehmen abzustimmen? Unsere Werkstatt bietet euch die Möglichkeit, „eure“ Gefährdungsbeurteilung weiterzuentwickeln und Erfahrungen mit Kolleg_innen aus anderen Betrieben auszutauschen. Wir zeigen euch auf, wie die psychische Gefährdungsbeurteilung in der Praxis abläuft. Das Arbeitsschutzgesetz gibt den Betrieben bei der Umsetzung viel Spielraum. Aber welche Vorgehensweise ist für euren Betrieb geeignet? Und wo liegen die „Fallstricke“, die es zu beachten gilt? Diese Fragen beantworten wir im Seminar. Expert_innen für Arbeitswissenschaft beraten euch zu euren Konzepten. Anhand von Praxisbeispielen erarbeitet und reflektiert ihr alle Schritte zur Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.
- Gefährdungsbeurteilungen aus der betrieblichen Praxis
- Erfahrungen mit unterschiedlichen Methoden und Instrumenten
- Maßnahmen zur Prävention und Entlastung umsetzen
- Tipps aus der Arbeitswissenschaft
- Neueste Praxis und Rechtsprechung
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung und Erfahrungsaustausch
- Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilungen
- Überzeugungsarbeit im Betrieb: argumentieren, motivieren, verhandeln
- Aktuelle Rechtssprechung und Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Im Seminar erweitert ihr eure Kenntnisse hinsichtlich der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Ihr bekommt praktische Tipps zu euren Konzepten. Ihr profitiert von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bringt euch rechtlich auf den neuesten Stand.
Das Seminar wird von ausgewiesenen Fachexpert_innen aus der betrieblichen Praxisgeleitet.
Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
-
Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
- Personalratsmitglieder