Betriebliches Eingliederungsmanagement 1 Die wichtigsten Grundlagen kennenlernen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben: Beschäftigten, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber ein individuelles Eingliederungsverfahren anbieten. Bei vielen Erkrankungen tauchen jedoch vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz weitere Fragen auf, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch Vorgesetzte oder Kolleg*innen herausfordern können: Kann der Alltag wieder gemeistert werden? Kann das Arbeitspensum bewältigt werden? Wie reagieren die Kolleg*innen bei der Rückkehr? Wie kann man sie bestmöglich unterstützen? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet dabei Hilfestellungen. Es ist Teil eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements für alle Beschäftigten und hilft dem Betriebsrat, die Verbesserung von Arbeitsbedingungen zu befördern und zu überwachen. Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen des BEM und liefert Gestaltungsmöglichkeiten für den Betriebsrat.
- Einführung in das BEM und rechtliche Grundlagen
- Bausteine und Vorgehensweise im BEM
- Leistungen der Kostenträger, Entschädigung und berufliche Wiedereingliederung
- Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM
- Kooperation von inner- und außerbetrieblichen Akteur*innen im BEM
- Das BEM als Präventions- und Frühwarnsystem
- Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen
- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Nach dem Seminar habt ihr einen umfassenden Überblick über Strategien und Handlungsmöglichkeiten für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Ihr wisst, worauf es ankommt, wenn das Unternehmen ein BEM einführt, worin eure Aufgabe als Betriebsrat besteht und worauf bei einer Betriebsvereinbarung zu achten ist.
Das Seminar wird von ausgewiesenen Expert*innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.
Betriebliches Eingliederungsmanagement 2
Kenntnisse ausbauen – Vorgehensweise verbessern
Betriebliches Eingliederungsmanagement 3
Die Wiedereingliederung nach psychischer Erkrankung unterstützen
Lots*innen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 3 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Personalratsmitglieder
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