Fachkonferenz: Betriebsratsvergütung – Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen – Aktuelles zum Arbeitszeitrecht Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte

Auf unserer Fachkonferenz im Dezember befassen wir uns mit wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit wie der Vergütung von Betriebsräten, der Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen sowie aktuellen Fragen des Arbeitszeitrechts und aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

Betriebsratsvergütung
Die angemessene Vergütung von Betriebsräten führt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Betriebsparteien. Nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes führen Betriebsratsmitglieder „ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt“. Die Vergütung der Betriebsratstätigkeit erfolgt daher nach dem sogenannten Lohnausfallprinzip. In der Praxis bereitet die Anwendung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere vor dem Hintergrund des gesetzlichen Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbots jedoch vielfach Schwierigkeiten. Wir werden uns auf der Fachkonferenz ausführlich mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Vergütungssystem für Betriebsräte und der Ermittlung der richtigen Betriebsratsvergütung auseinandersetzen.
Referent: Malte Creutzfeldt, Richter und stellvertretender Vorsitzender am Bundesarbeitsgericht a.D.

Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
Eine für die Betriebsratsarbeit wichtige Frage ist, unter welchen Voraussetzungen arbeitsvertragliche Regelungen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung verändert, gegebenenfalls auch zulasten der Beschäftigten verschlechtert werden können. Auf der Fachkonferenz werden wir uns mit den Voraussetzungen einer solchen Betriebsvereinbarungsoffenheit der Arbeitsverträge und den möglichen Auswirkungen beschäftigen, damit dies bei künftigen Betriebsvereinbarungen berücksichtigt werden kann.
Referent: Malte Creutzfeldt, Richter und stellvertretender Vorsitzender am Bundesarbeitsgericht a. D.

Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeitrecht
Seit Beginn der Pandemie sind Homeoffice und mobile Arbeit ein fester Bestandteil der Arbeitswelt. Mit der Arbeit in der eigenen Wohnung geht häufig eine Entgrenzung der Arbeitszeit einher. Wir geben euch einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitszeitrecht und zeigen euch eure Handlungsmöglichkeiten als Betriebsräte auf.
Referent: Prof. Dr. Wolfgang Däubler
Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht

Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Ein Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der Rechtsprechung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit wichtig, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Auf der Fachkonferenz informieren wir euch über die für Betriebsräte wichtigen Entwicklungen.

Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit euch vom 14.12.2022 bis zum 16.12.2022 in Weimar.

Inhalt in Stichworten
  • Betriebsratsvergütung
  • Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
  • Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeitrecht
  • Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Euer Nutzen

Unsere Fachkonferenz bietet die Möglichkeit des direkten Erfahrungsaustausches mit unseren Referent_innen. Sie sind ausgewiesene Expert_innen und stellen euch die neuesten Handlungsmöglichkeiten sowie Tipps für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit vor. Nutzt diesen Austausch für eure tägliche Betriebsratsarbeit und qualifiziert euch durch die Teilnahme komplex und praxisnah

Sonstiges
Veranstaltungsort:

Dorint Hotel Am Goethepark Weimar
Beethovenstraße 1-2
99423 Weimar
Telefon: 03643-872-0

Nehmt eure Anmeldung bitte bis zum 28.10.2022 vor.

Wir sind ständig dabei, unseren Service zu erweitern. Deswegen übernehmen wir von nun an die Buchung der Hotelzimmer auch für die Teilnehmer_innen unserer Fachkonferenzen. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt über die Rechnung, die wir am Ende der Veranstaltung stellen.

Wichtig bei der Anmeldung!
Bitte teil uns bei der Anmeldung etwaige Besonderheiten mit, falls z.B. keine Übernachtung im Hotel gewünscht ist.

Solltest du einen besonderen Verpflegungswunsch haben, so ist es unbedingt erforderlich, dass du uns bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn deine Anforderungen an das Essen (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches Essen oder Allergien) schriftlich oder per E-Mail mitteilst


Bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeschluss fallen 50% der Kosten an.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Personalräte
    • Betriebsratsmitglieder
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
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