Schwerbehindertenvertretung 1 Einstieg in die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung

Auf neue Mitglieder in der Schwerbehindertenvertretung (SBV) warten viele neue Aufgaben. Um diese zu bewältigen, braucht ihr zunächst einmal das nötige fachliche Know-how. In diesem Seminar vermitteln wir euch, welche rechtlichen Möglichkeiten ihr als SBV bei der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen habt, wie ihr eure Vorhaben in die Tat umsetzt, beschäftigtenorientierte Lösungen findet und welche Inhalte eine Inklusionsvereinbarung hat. Ihr erfahrt, wie ihr mit dem Betriebsrat, aber auch mit dem Integrationsamt und anderen außerbetrieblichen Einrichtungen zusammenarbeiten könnt. Beispiele aus der betrieblichen Praxis veranschaulichen sinnvolle Arbeitsabläufe.

Inhalt in Stichworten
  • Betriebliche Rechte behinderter Menschen
  • Initiativ-, Beteiligungs- und Anhörungsrechte
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Auftrag und praktische Chancen
  • Unterstützung durch Integrationsamt und Bundesagentur für Arbeit
  • Widerstände seitens der Arbeitgeber
Euer Nutzen

Das praktische und juristische Wissen aus dem Seminar hilft euch, für Schwerbehinderte einzutreten. Ihr kennt jetzt eure Mitspieler*innen. Auf Widerstände der Arbeitgeber seid ihr eingestellt und könnt euch ihnen gegenüber angemessen verhalten. Gestärkt durch viele neue Ideen geht ihr zurück in den Betrieb.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von Fachanwält*innen für Sozialrecht und Sozialrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
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Bernried (Starnberger See)
Angebotscode:
SB1 / 224741804
Teilnahmegebühr:
1390,00 €
Unterkunft und Verpflegung:
972,70 €
zzgl. gesetzlicher MwSt
-
Hamburg
Angebotscode:
SB1 / 224741805
Teilnahmegebühr:
1390,00 €
Unterkunft und Verpflegung:
965,36 €
zzgl. gesetzlicher MwSt

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Regine Wagner

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Personalratsmitglieder