Der Kommentar: Null Toleranz
1.9.2022 I Die Bundesregierung sollte das Internationale Abkommen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz endlich unterzeichnen.
von Christina Stockfisch
Es war ein Meilenstein als vor drei Jahren alle Mitgliedstaaten das ILO-Übereinkommen (C190) unterzeichnet haben, nach der jede und jeder das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung hat. Toleranz: null. Wohl noch nie zuvor sind so weitreichende Vorschriften zu Arbeitsstandards von der ILO gegeben, auch dank hartnäckiger jahrelanger gewerkschaftlicher Lobbyarbeit. So ist das Übereinkommen auch ein historischer Sieg für Arbeitnehmer_innen und ihre Vertretungen. Doch es hakt in der Umsetzung. Darum braucht es immer noch eins: Druck.
Dass sich etwas ändern muss, ist verstanden. Als Katalysator wirkte die #MeToo-Debatte, die das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2017 in die öffentliche Debatte katapultierte. Frauen in vergleichsweise sicheren beruflichen Positionen hatten so lange stillschweigend sexuelle Belästigungen und Übergriffe erduldet? Wie stand es da erst für Textilarbeiter_innen, Hausangestellte, Straßenverkäufer_innen, Transportarbeiter_innen, Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, viele im informellen Sektor, die oft keinerlei finanzielle Absicherung haben. Im Juni 2021 trat das Übereinkommen dann in Kraft.
"Ein gewaltfreies Leben und ein belästigungsfreier Arbeitsplatz sind keine Privilegien. Sie sind Menschenrechte.“
Nur: Damit sich die Arbeitsbedingungen wirklich bessern, müssen es die unterzeichnenden Staaten in nationales Recht übernehmen, umsetzen – und dazu ratifizieren. Da europäische Regelungsinhalte berührt sind, muss der Europäische Rat EU-Mitgliedstaaten zunächst zur Ratifizierung ermächtigen. Doch einige Mitgliedstaaten blockieren, das sind vor allem antifeministische Staaten wie Bulgarien, Ungarn und die Slowakei. Es ist höchste Zeit, diese Blockade aufzubrechen. Zumal mit der Covid-19-Krise der Handlungsbedarf noch größer geworden ist.
Doch Deutschland bewegt sich nicht. Spanien, Italien, Griechenland haben immerhin schon - wie insgesamt 19 Staaten weltweit - die Ratifizierung bei der ILO eingereicht. Die Bundesregierung ist dem noch nicht gefolgt. Dabei hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dies kurz nach Abschluss des Übereinkommens im Juni 2019 in Aussicht gestellt, und die Ampelregierung hat es in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.
„Schluss mit Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz – Jetzt das internationale Übereinkommen ratifizieren!“
Schließt euch der Petition des europäischen Gewerkschaftsbundes zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens C190 gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz an.
Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hat schon 2019 die Kampagne „#Ratify now!“ins Leben gerufen. Derweil macht sich der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) für eine schnelle Ermächtigung der EU-Mitgliedstaaten stark und hat eine Petition gestartet. Auch der DGB fordert eine zügige Unterzeichnung und Umsetzung des Abkommens. Und er hat zum Beispiel mit 32 Mitgliedern des Textilbündnis – darunter Aldi, Lidl, Hugo Boss und Vaude – einen Brief an Bundesarbeitsminister Heil und seine Kabinettskollegin Entwicklungsministerin Svenja Schulze verfasst.
Im Mai hat der DGB auf dem Bundeskongress den Antrag: „Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz in Arbeitsschutz integrieren!“ beschlossen. Darin fordert er die Bundesregierung auf, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Verbots- und Sanktionsnormen einzuführen, wenn Beschwerdestellen nicht eingerichtet werden. Das Thema ist im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verankern und Mitbestimmungsrechte zu stärken. Unter anderem sind auch die rechtlichen Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen zusammen mit den Berufsgenossenschaften anzupassen. Bisher wird sexualisierte Gewalt zu wenig beachtet.
Allerdings muss niemand darauf warten. Arbeitgeber_innen können und sollten die Maßnahmen, die das Abkommen vorsieht, bereits jetzt umsetzen – es ist beschlossen, der Text im Internet veröffentlicht. Werden Beschäftigte für die Probleme sensibilisiert oder fabrikinterne Ausschüsse unterstützt, können erste Besserungen erreicht werden. Außerdem müssen geschlechtsspezifische Daten erhoben und analysiert werden, um Lücken in den Sorgfaltspflichten, die alle Unternehmen haben, zu schließen.
Die Bundesregierung nimmt das freilich nicht aus der Pflicht. Es ist überfällig, dass sie das ILO-Übereinkommen 190 ratifiziert und in nationale Gesetzgebung umsetzt. Denn ein gewaltfreies Leben und ein belästigungsfreier Arbeitsplatz sind keine Privilegien. Sie sind Menschenrechte.
Die Kommentatorin: Dr. Christina Stockfisch ist im DGB-Bundesvorstand Expertin für europäische und internationale Gleichstellungspolitik