Betriebsrat und Arbeitsrecht 3 Mitbestimmungsrechte strategisch und kreativ nutzen

Die Palette der Möglichkeiten des Betriebsrats ist breit. Sie reicht von den Unterrichtungs- und Beratungsrechten über Möglichkeiten, die Belegschaft einzubeziehen, bis hin zur Mitbestimmung. Das Anliegen des Seminars ist es, all diese Rechte einzuschätzen und kreativ in der betrieblichen Situation anzuwenden. Es sollen anhand eigener betrieblicher Problemfelder rechtlich haltbare Handlungspläne erarbeitet werden.

Inhalt in Stichworten
  • Ausgesuchte Handlungselemente erproben
  • Präsentation und Auswahl von konkreten Themen der Betriebsratarbeit
  • Strukturieren und Präsentieren
  • Der ganze „Saseler Dreischritt“ als strukturierte Handlungsanleitung
  • Methode zur Analyse der betrieblichen Situation
  • Auswahl und Bündelung unterschiedlicher Interessen und die Schwierigkeiten der Zielfindung
  • Arbeitsrechtliche und betriebspolitische Handlungsmöglichkeiten einschätzen
  • Informationsarbeit und Beteiligung – Einbindung und Mobilisierung der Belegschaft
  • Handlungsplan
  • Probleme der Umsetzung – die betriebliche Kultur weiterentwickeln
Euer Nutzen

Nach dem Seminar kennt ihr die Reichweite eurer Rechte und eure Einflussmöglichkeiten. Ihr seid in der Lage, die Spielräume, die euch die betriebspolitische Situation und die Rechtslage bieten, genau einzuschätzen und optimal auszunutzen. Ihr könnt jetzt einen Handlungsplan für euer konkretes Problem erarbeiten und werdet auch zukünftig zielgerichtet und erfolgreich handeln.

Highlights

Zweiwöchiges Seminar
Arbeit an konkreten Problemen der Teilnehmenden

Referent_innenprofil

Unsere Referent_innen sind ausgewiesene Expert_innen des jeweiligen Fachgebietes. Sie werden unterstützt von didaktisch geschulten Teamenden.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Altun Jenner

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Neue Betriebsratsmitglieder
    • Erfahrene Betriebsratsmitglieder
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
Archivierte Daten