Wirtschaftliche Angelegenheiten 1 Unterrichtung, Beratung, Mitbestimmung und Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss

Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§ 106 bis § 110 BetrVG) erfordert eine professionelle Arbeitsorganisation, fundierte Fachkenntnisse und die Befähigung zur Teamarbeit. Mit unserem handlungs- und beratungsorientierten Ansatz zur Gestaltung der Wirtschaftsausschussarbeit werdet ihr bei der Wahrnehmung eurer Beratungsaufgabe und beim Durchsetzen eurer Unterrichtungsrechte gestärkt. Wie kann die Themen- und Terminplanung des Wirtschaftsausschusses sinnvoll in den Planungsprozess und die Managementorganisation eingebunden werden? Welche Informationen und Unterlagen sind notwendig? Wie liest man einen Controllingbericht? Wie kann die Beratung im Wirtschaftsausschuss mit der Mitbestimmung im Betriebsrat verknüpft werden? Wie könnte eine Kennzahlenübersicht zum Thema Personalplanung aussehen? Das Seminar verknüpft eure Gremienerfahrung mit unseren Vorschlägen für eine effiziente Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses.

Inhalt in Stichworten
  • „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ in der Betriebsverfassung
  • Beratung
  • Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
  • Umsatz
  • Rohertrag
  • Betriebsergebnis
  • Cashflow – Kennzahlen aus dem Controlling als Ausgangspunkt
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Personalplanung
  • Textvorschlag für eine Konsultationsvereinbarung als Arbeitsgrundlage für den Wirtschaftsausschuss
Euer Nutzen

Wir reflektieren gemeinsam die Stärken und Schwächen der bisherigen Wirtschaftsausschussarbeit und erarbeiten Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wie kann der Wirtschaftsausschuss bestehende Planungssysteme und Controllingkonzepte als Grundlage für seine Arbeit nutzen? Wie können verbindliche Absprachen mit der Geschäftsführung getroffen werden? Was sind die wichtigsten betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Kennzahlen als Grundlage für ein Berichtssystem für die betriebliche Unteressenvertretung. Diese Leitfragen werden gemeinsam erarbeitet und beantwortet.

Highlights

Als Inhouse-Seminar buchbar

Referent_innenprofil

Die Fortbildung wird von erfahrenen Berater_innen und ausgewiesenen Expert_innen aus der Praxis geleitet und durchgeführt. Für Rechtsthemen werden Fachreferent_innen und Rechtsanwält_innen herangezogen.

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Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Altun Jenner

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Wirtschaftsausschussmitglieder
    • Betriebsratsmitglieder im Konzern- oder Gesamtbetriebsrat
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
    Inhouse
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